14.12.2010 - 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Panzer sieht eine derartig massive Nachverdichtung der Bebauung insbesondere im Hinblick auf die daraus resultierende zusätzliche Verkehrsbelastung sehr kritisch. Auch sei die vorgesehene Änderung von Dorfgebiet in allgemeines Wohngebiet äußerst problematisch. Dies habe die bisherige Diskussion und auch der geäußerte Unmut von Bürgern gezeigt.

 

Herr Thieser bittet darum, die Empfehlung der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu übernehmen. 

 

Herr Klinkert hat den Eindruck, dass manche Eigentümer von freien Grundstücken auf die Verwaltung mit Anträgen auf vorhabenbezogene Bebauungspläne zugingen. Hagen Aktiv habe die Verwaltung schon seit Längerem aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, dass die Grundzüge der Planung für weitere Bebauungen in Ortsrandlagen aufzeige. Solange dies nicht vorliege, habe er grundsätzliche Bedenken gegen eine derartige Bebauung.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag einschließlich der Ergänzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 19.11.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Wohnbebauung Tiefendorfer Str. / Auf dem Burhof gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Süden von Berchum und liegt im südlichen Bereich der Tiefendorfer Straße zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“.  Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke: Gemarkung Berchum, Flur 5, Flurstück 271 (tlw.) und Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstück 157 (tlw.) und Flurstück 28.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Ergänzung:

Im Rahmen des Verfahrens wird die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse  (Gehweg) Tiefendorfer Straße geprüft. Auch soll geprüft werden, ob die Solarenergiegewinnung verbindlich festgesetzt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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