14.12.2010 - 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Panzer sieht eine derartig massive
Nachverdichtung der Bebauung insbesondere im Hinblick auf die daraus
resultierende zusätzliche Verkehrsbelastung sehr kritisch. Auch sei die
vorgesehene Änderung von Dorfgebiet in allgemeines Wohngebiet äußerst
problematisch. Dies habe die bisherige Diskussion und auch der geäußerte Unmut
von Bürgern gezeigt.
Herr Thieser bittet darum, die Empfehlung der
Bezirksvertretung Hohenlimburg zu übernehmen.
Herr Klinkert hat den Eindruck, dass manche
Eigentümer von freien Grundstücken auf die Verwaltung mit Anträgen auf
vorhabenbezogene Bebauungspläne zugingen. Hagen Aktiv habe die Verwaltung schon
seit Längerem aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, dass die Grundzüge der
Planung für weitere Bebauungen in Ortsrandlagen aufzeige. Solange dies nicht
vorliege, habe er grundsätzliche Bedenken gegen eine derartige Bebauung.
Herr Dr. Ramrath lässt über den
Beschlussvorschlag einschließlich der Ergänzung der Bezirksvertretung
Hohenlimburg abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Vorhabenträger vom 19.11.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/10 (624) - Wohnbebauung Tiefendorfer Str. / Auf dem Burhof gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden von Berchum und liegt im südlichen Bereich der Tiefendorfer Straße zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und „Auf dem Blumenkampe“. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke: Gemarkung Berchum, Flur 5, Flurstück 271 (tlw.) und Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstück 157 (tlw.) und Flurstück 28.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Ergänzung:
Im
Rahmen des Verfahrens wird die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (Gehweg) Tiefendorfer Straße geprüft. Auch
soll geprüft werden, ob die Solarenergiegewinnung verbindlich festgesetzt
werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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1
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408,4 kB
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582,9 kB
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