14.12.2010 - 10 Errichtung eines Autohofes auf dem Grundstück W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Klinkert äußert seine Bedenken gegen die
Errichtung eines Autohofes in diesem Bereich. Man müsse dies auch im
Zusammenhang sehen mit der Planung des Cargo-Beamers in Hengstey, der ein
LKW–Aufkommen von bis zu 800 Fahrzeugen am Tag hervor rufen würde. Die
LKW–Zahlen für den Autohof seien mit Zu- und Abfahrten sicherlich
vergleichbar. Er könne sich nicht vorstellen, dass dieses Gebiet ein derartiges
Verkehrsaufkommen bewältigen könne. Für den Autohof seien bis zu drei Zufahrten
geplant, was hier früher bei anderen Vorhaben immer abgelehnt worden sei. Auch
würde viel zu nah an die vorhandene Bebauung herangerückt, was sicherlich zu
Schwierigkeiten mit den Anwohnern führe.
Das erforderliche Lärmschutzgutachten werde dies sicherlich zeigen.
Herr Grothe macht deutlich, dass es hier nicht um
die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gehe, sondern um eine
Bauvoranfrage, die sich auf das geltende Recht beziehe. Es bestehe ein
rechtsverbindlicher Bebauungsplan, der dort ein Gewerbegebiet festsetze. Früher
habe hier ein Speditionsbetrieb bestanden, der auch eine Vielzahl an
LKW-Bewegungen hervorgerufen habe. Falls sich die Politik mit dem Verwaltungsvorgehen
nicht einverstanden erklären würde, müsse sie andere rechtliche Schritte mit
der Einleitung es neuen Bebauungsplanverfahrens einleiten, um dieses Vorhaben
zu verhindern.
Herr Panzer äußert sich dahin gehend, dass er
dies zunächst genau so gesehen habe, besser als wenn der Autohof an anderer
Stelle geplant sei. Problem werde nur die weitere extrem verkehrliche Belastung
der Wandhofener Straße sein, die dann noch zusätzlich durch diesen Autohof
belastet würde. In Spitzenzeiten staue sich der Verkehr in Richtung Autobahn
bis zur Schwerter Straße zurück. Auch die Beschreibung der Nutzungen mache
stutzig, es gehe nicht nur um den Autohof, sondern noch um Tankstelle, Bistro,
Gastronomie einschließlich genehmigungsbedürftiger Spielautomaten. Außerdem solle es 60 bewachte
LKW- und 80 PKW-Stellplätze geben. Dies sei auch im Hinblick auf die
entstehenden Verkehre ausgesprochen kritisch zu sehen.
Für Herrn Dücker erscheint die Entscheidung
sicherlich sehr schwierig. Andererseits bestehe ein Rechtsanspruch. Er schlage
vor, dies zum Anlass zu nehmen, die zukünftige Nutzung des Cargo-Beamers mit
einzubeziehen und die Verwaltung zu beauftragen, die zukünftige verkehrliche
Nutzung im gesamten Bereich aufzuarbeiten und konzeptionell neu aufzustellen,
um späteren Problemen vorzubeugen.
Herr Dr. Ramrath erinnert daran, dass in der
Vergangenheit schon mehrfach der Versuch unternommen worden sei, in Hagen an
geeigneter Stelle einen Autohof zu platzieren, am Böhfeld oder auf der Haßleyer
Insel. Die zu berücksichtigen Restriktionen wären immer ein Hindernis gewesen. Eine
Großstadt wie Hagen, die sich in einem Autobahnnetz befinde und auch viele
Speditionen beheimate, brauche eine derartige Einrichtung. Dieser
Standortvorteil müsse genutzt und gestärkt werden. Daher sollte in dieser Stadt
auch ein Autohof Platz finden und warum nicht an einer Stelle, die Speditionsstandort
gewesen sei. Natürlich beständen kritisch zu wertende Begleitumstände, die auch
bei der Bearbeitung der Genehmigung zu berücksichtigen seien. Aus politischer
Sicht sollten doch auch die allgemeinen und strategischen Gesichtspunkte
gewertet werden.
Herr Romberg weist nochmals darauf hin, dass
dieses Vorhaben zur Kenntnis genommen werde und keine Entscheidung anstehe. Es
bestehe bei dem vorliegenden Baurecht ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung. Er bitte jedoch die Verwaltung um
Information, wenn der Bauantrag vorliege und unter dem Gesichtspunkt, dass ein
Cargo-Beamer angedacht sei, um ein Verkehrsführungskonzept für den
Gesamtbereich.
Für Herrn Thieser ist man sich in Hagen seit Jahren
über die Ansiedlung eines Autohofes im Klaren. Bei der vorliegenden Planung
handele es sich um eine Miniausgabe. Die Dimensionen in anderen Städten sei
eine andere, die auf das 5 bis 6fache hinaus liefen. Voraussetzung wäre die
Bewertung eines noch zu erstellenden Lärm- und Verkehrsgutachtens. Er halte den
vorgesehenen Standort für ideal. Wenn selbst dieser, aus welchen Gründen auch
immer nicht gewollt sei, bitte er die Gegner ehrlich zu sagen, sie möchten
überhaupt keinen Standort in Hagen oder an welcher anderen Stelle er sinnvoller
sei. Der Verkehrsdruck würde immer größer, so dass dringend Autohöfe benötigt
würden. Jedoch sollten zunächst die Gutachten abgewartet werden. Ansonsten
unterstütze er den Vorschlag von Herrn Romberg zur Vorlage eines Verkehrsführungskonzeptes
für den gesamten Bereich.
Auch Herr Meier spricht sich für diesen Standort
aus. Gleichwohl sei es richtig und wichtig, ein Lärm- und Verkehrsgutachten zu
fordern. Zu berücksichtigen sei auch, dass sich im Bereich der Autobahnausfahrt
Hagen-Nord ein Unfallschwerpunkt befinde. Auch der noch zu entwickelnde Bereich
Böhfeld müsse eine Rolle spielen. Dies alles sollte in das Gesamtkonzept
Einfluss finden.
Herr Grothe möchte noch mal deutlich machen, dass
es geltendes Baurecht für das Vorhaben Autohof gebe, mit den Restriktionen Lärm
und Verkehr, die begutachtet werden müssten und sich derzeit schon positiv
entwickelten, jedoch dies Baurecht für einen Cargo-Beamer erst entwickelt
werden müsse. Es beständen auch zwei unterschiedliche Zeitansätze, kurzfristig
für den Autohof und mittel- bis langfristig für den Cargo-Beamer. Auch der
Landesbetrieb Straße stimme dem Vorhaben Autohof zu.
Die bisherige Diskussion zusammenfassend, wird
lt. Herrn Dr. Ramrath der Ausschuss das Vorhaben Autohof zur Kenntnis nehmen,
mit dem Hintergrund, dass die Verwaltung die rechtliche Beurteilung vornehme.
Auf der anderen Seite sei der Ausschuss doch überwiegend der Meinung, dass eine
Verkehrsabschätzung unter Einschluss eines Projektes Cargo-Beamer und des
Entwicklungsbereiches Böhfeld gewollt sei und hier bei Zeiten vorgelegt werden
solle. Das für den Autohof erforderliche Verkehrsgutachten könne dort nicht
einbezogen werden.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen die
vorgeschlagene Verfahrensweise keine Bedenken bestehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
374,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
957,5 kB
|
