01.12.2010 - 3 HSK 2011- Kita und Tagespflege Beitragsstaffel ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer berichtet aus der Diskussion im Unterausschuss Jugendhilfe zu diesem Thema. Die Beschlussempfehlung beinhalte, dass ab dem zweiten Kind kein Beitrag erhoben werden solle. Für das  Kind  mit dem höchsten Beitrag im System solle ein Beitrag in Höhe von 100 % erhoben werden, allerdings erst ab einem Einkommen in Höhe von 35.000 €. Dieser Vorschlag sei jedoch nicht einstimmig gewesen.

 

Frau Klos-Eckermann erläutert den Standpunkt der SPD-Fraktion. Die Maßnahme zur Veränderung der Geschwisterregelung werde grundsätzlich abgelehnt. Eine Ausnahme bei dieser Regelung könne nur bei hohen Einkommen von 55.000 Euro aufwärts gemacht werden. Außerdem könnten zusätzlich ganz hohe Einkommen ab 75.000 Euro noch höher belastet werden. Aus Sicht der Sozialdemokraten sei das eine vertretbare Lösung. Wie und in welchen Modalitäten dies geschehen solle, sei als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben worden. Man hoffe, bis zur Ratssitzung Antworten darauf zu bekommen, in welcher Größenordnung das umzusetzen wäre.

 

Herr Reinke beschreibt den Standpunkt der CDU-Fraktion. Sie habe sich darauf verständigt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Dabei solle für das erste Kind ein Beitrag in Höhe von 100 % und für das zweite Kind ein Beitrag in Höhe von 25 % erhoben werden. Es gehe darum, die Geschwisterregelung auf ein normales Maß zurückzuführen. Mit dieser Variante käme man auf eine Mehreinnahme von rund 770.000 Euro. Damit erreiche man fast den vorgegebenen Betrag in Höhe von  800.000 Euro.

Die soziale Komponente sei ja in den vorhandenen Beitragsstufen bereits verankert.

 

Frau Helling erläutert die Haltung der FDP-Fraktion. Langfristig sei das Ziel, den Besuch des Kindergartens komplett beitragsfrei zu gestalten. Das sei für die Stadt Hagen zurzeit leider noch nicht zu verwirklichen. In Hagen sei der Kindergartenbeitrag für Familien mit drei Kindern unter 14 Jahren im Moment komplett beitragsfrei. Das könne man sich nicht mehr leisten. Daher solle nach Ansicht der FDP-Fraktion neben dem Beitrag für das erste Kind auch für das zweite und dritte Kind ein geringer Beitrag zum Beispiel in Höhe von 25 % erhoben werden. Ab dem 4. Kind solle kein Beitrag mehr erhoben werden. Sie spricht sich im Namen ihrer Fraktion dagegen aus, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, noch zusätzliche Beitragsgrenzen in Einzelfällen einzuführen.

 

Herr Homm zeigt sich erfreut darüber, dass sowohl von Seiten der FDP- als auch der CDU-Fraktion langfristig eine komplette Beitragsbefreiung angestrebt werde.

Man diskutiere hier und heute ja nur über die Elternbeiträge, weil man keine landeseinheitlichen Beiträge hätte. Die Landesregierung plane, zunächst das dritte Kindergartenjahr ab 2011/2012 beitragsfrei zu stellen und weiterhin jedes weitere Haushaltsjahr ein weiteres Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen. Die Diskussion, die hier geführt würde, gelte somit nur für einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren. Wenn beschlossen würde, dass die Eltern mit drei Kindern für das erste Kind einen Beitrag bezahlen sollten, würden sie das möglicherweise 3 Jahre tun und dann nichts mehr bezahlen. Er halte das nicht für gerecht. Der Vorschlag von Frau Klos-Eckermann sei daher für ihn der einzig tragbare Vorschlag. Die Grenze in Höhe von 35.000 Euro sei für ihn nicht tragbar. 

 

Herr Strüwer erläutert seinen Standpunkt. Der Grund, warum  er bereit gewesen sei, in diesem Bereich für rund 1000 Familien eine Mehrbelastung in Hagen vorzunehmen, liege  in der Tatsache begründet, dass man in Hagen für Kindertageinrichtungen jedes Jahr einen Betrag von insgesamt 33 Millionen Euro brutto aufbringe. Von diesem Betrag würden ca. 21 Millionen Euro von der Stadt Hagen als Eigenanteil aufgebracht. In den gesetzlichen Vorgaben würde zugrunde gelegt, dass 19 % der entstehenden Kosten durch Elternbeiträge abgedeckt würden. Jede Stadt habe über ihre Staffelung der Elternbeiträge die Möglichkeit, diesen prozentualen Beitrag tatsächlich zu erwirtschaften.

Die Situation in Hagen sei die derzeit, dass 6,2 Millionen Euro von den Eltern eingebracht werden müssten. Tatsächlich würden nur 4,1 Millionen erwirtschaftet. Das bedeute, dass bereits jetzt mit 2,1 Millionen Euro die soziale Verträglichkeit subventioniert würde. So hätten sich der Rat und der Jugendhilfeausschuss positioniert. Auch für den Fall, dass das Land die Kosten für das dritte Kindergartenjahr erstatten würde, würde das nur mit einem ungefähren Betrag in Höhe von 600.000 Euro zu Buche schlagen. Dagegen stünden allein für die nächsten drei Jahre jeweils 700.000 Euro, die die Träger von der Stadt Hagen als Unterstützung erwarteten, weil sie ansonsten ihre Einrichtungen nicht mehr finanzieren könnten. Darüber hinaus liege  Hagen mit einer Quote in Höhe von 23,7 % im U-3- Bereich. Bis 2014 werde man möglicherweise 30 % und mehr erreichen. Das werde eine Stadt wie Hagen, die jeden Tag 450.000 Euro neue Schulden aufbaue, vor enorme Belastungen stellen. Unter dem Gesichtspunkt, dass  im OGS-Bereich

Summen  von 0,5 bis 0,9 Millionen Euro im Raum stünden, werde man sich fragen lassen müssen, wie man eine solche Regelung haben könne, die in Nordrhein-Westfalen einzigartig sei. Diese Tatsache sei nicht vermittelbar. Das habe ihn bewogen, einen Kompromissvorschlag zu machen. Er würde sich wünschen, dass man im Rat zu einem Konsens käme.

 

Frau Brokowski berichtet aus den Einrichtungen, dass in der  Elternschaft eine große Unruhe und Unsicherheit dahingehend vorhanden sei, welche Betreuungszeit man wählen solle. Gerade bei den kleinen und mittleren Einkommen werde sehr genau geschaut, wie hoch die finanzielle Belastung sei. Die appelliere, zu prüfen, ob ein Spielraum nach oben hin gegeben sei, um Eltern mit niedrigen Einkommen nicht zu sehr zu belasten.

 

Herr Strüwer weist in diesem Zusammenhang auf das Argument der steuerliche Absetzbarkeit der Elternbeiträge. Das müsse berücksichtigt werden.

 

Herr Fischer möchte das Votum unterstützen. Es gehe darum, mit welchen Qualitätsstandards man in diesen Bereichen weiter tätig sein werde. Könne ein alternativer Vorschlag für eine Einkommensgrenze in Höhe von 45.000 Euro akzeptiert werden? Dann hätte man auch ein gutes Argument dafür, dass man sich mit der Problematik auseinandergesetzt habe.

 

Herr Strüwer berichtet, dass der Empfehlungsbeschluss des Unterausschusses an den Jugendhilfeausschusses so aussähe, dass die bestehende Geschwisterkindregelung wie folgt neu gefasst werde. Das erste Kind zahle 100 % des Beitrages entsprechend der Elternbeitragstabelle, wobei als erstes Kind das Kind mit dem höchsten Beitrag nach der Elternbeitragstabelle gelte. Die Bemessungsgrenze beginnt bei einem Familieneinkommen.

 

Herr Goldbach ergänzt, dass die Regelung für Familien mit drei oder mehr Kindern unter 14 Jahren gelten solle.      

 

Herr Strüwer lässt über den Empfehlungsbeschluss des Unterausschusses abstimmen.

Er weist darauf hin, dass das ein Empfehlungsbeschluss an den Rat sei.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

4 dafür

5 dagegen

3 Enthaltungen

 

damit Vorschlag  mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

Herr Fischer erinnert an seinen Kompromissvorschlag, eine Einkommensgrenze von 45.000 Euro zugrunde zu legen.

 

Herr Dr. Brauers macht deutlich, dass die Einkommensgrenze von 35.000 Euro ziemlich genau die Hälfte der Eltern getroffen hätte. Bei einer Grenze von 45.000 Euro wäre noch ein Drittel der Eltern und bei einer Grenze von 55.000 Euro 22% der Eltern betroffen.

 

In einer weiteren kurzen Beratung wird gemeinsam folgender Empfehlungsbeschluss an den Rat formuliert. Herr Strüwer lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die bestehende Geschwisterkindregelung  für Familien mit mehr als 2 Kindern unter 14 Jahren dahingehend neu zu fassen, dass für das erste Kind 100 % des Beitrages entsprechend der geltenden Beitragstabelle zu entrichten ist, sofern ein Familieneinkommen von mehr als 35.000 – 55.000 € vorliegt.

Als erstes Kind gilt das Kind mit dem höchsten Beitrag nach der Elternbeitragstabelle.

 

Der JHA empfiehlt dem Rat, die exakte Bemessungsgrenze im Rahmen der oben genannten Spanne von 35.000 – 55.000 € festzulegen.        

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   2