14.12.2004 - 17 Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe berichtet, dass der mit dem Architekten verabredete Umweltbericht noch nicht vorliege, dies aber bis zur Offenlage geschehen solle.

 

Für Herrn Gerbersmann ist der Umweltbericht lediglich eine Zusammenfassung der schon vorliegenden Fachgutachten. Daher könne heute auch ohne Umweltbericht der Beschluss gefasst werden.

 

Herr Meier plädiert ebenfalls wie Landschaftsbeirat und Umweltausschuss für eine 1. Lesung dieser Vorlage.

 

Herr Asbeck lässt über diesen Vorschlag des Herrn Meier abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen

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Beschluss:

a)                 Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

b)                 Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Be-kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I. S.1359) i.V.m. den Überleitungs­vorschriften des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des im Sit­zungssaal aufgehängten Bebau­ungsplanentwurfes
Nr. 4/01, – Turmstraße/Auf der Heide - nebst Be­gründung vom 16.11.2004, sowie Landschaftpflegerischen Begleitplan vom 17.11.04 ,die als Anlage Bestandteil dieser Vor­lage ist.

 

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurbezeichnungen:

Gemarkung Boele, Flur 19 die Flurstücke mit den Nummern 105, 123 und 124 sowie Flur 20 die Flurstücke mit den Nummern 1 (teilweise), 2, 3, 161 und 196. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Ein Lageplan liegt dieser Vorlage

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung