14.12.2004 - 16 Bebauungsplan Nr.: 9/61 (014) -Schul- und Sport...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auf die Empfehlungen von Landschaftsbeirat und Umweltausschuss.

 

Herr Schädel verweist auf die Tatsache, dass der Bebauungsplan an dieser Stelle aufgehoben werden solle, um hier eine Beurteilung nach § 34 BauGB zu schaffen und damit eine Bebauung zu ermöglichen. Daher seien Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht notwendig.

 

Herr Asbeck lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag zwecks Änderung der Grünflächenfestsetzung im Bereich der Birkenstraße zwischen den Häusern 29 und 31 (Ehemals geplanter, zweiter Zugang/Eingang zur Kampfbahn Boelerheide).

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens (Plangebietsverkleinerung) umfaßt das Grundstück Gemarkung Boele, Flur 13, Flurstück 70.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 1. Änderung, einschließlich der Begründung vom 05.10.2004 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 05.10.2004 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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