24.11.2010 - 7.3 HSK 2011- Einsparung bei Kinderspielplätzen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thieser verweist auf den ausgelegten Beschlussvorschlag. 

 

Über den Verkauf bzw. die weitere Nutzung der geräumten Kinderspielplätze gibt es erhebliche Meinungsunterschiede. Dies machen Frau Enders und die Herren Ludwig, Romberg, Weber,  Losch und Thieser in ihren Ausführungen deutlich.

 

Letztlich verständigt man sich darauf, den Punkt 8. des Beschlussvorschlages noch um einen Satz zu ergänzen.

 

Herr Thieser lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt einen Beschluss zu fassen, wie er nachstehend aufgeführt ist:

 

1.      Der Rat nimmt die ergänzenden Ausführungen zur Konsolidierungsmaßnahme 55.149 zur Kenntnis.

 

2.      Der Schließung der Kinderspielplätze Bremker Weg, Vollbrinkstraße, Markanaplatz und Dammstraße wird zugestimmt.

           

3.      Die Schließung des Spielplatzes und des Bolzplatzes Waldstraße wird abgelehnt.

 

4.      Hinsichtlich des Spielplatzes Mühlenwert ist eine Übernahme durch den Moscheeverein anzustreben, wobei die angedachte Fahrradtrasse bei weiteren Planungen berücksichtigt werden muss.

 

5.      Der Schließung des Spielplatzes Büddingwiese wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass es sich hier nicht um Friedhofserwartungsland handelt.

 

6.      Der Spielplatz „In der Hülsche“ wird nicht geschlossen, sondern in ein Gesamtkonzept für den Bereich des oberen- und unteren Hülscheteiches integriert.

 

7.      Die durch Schließung von Kinderspielplätzen freigewordenen Spielgeräte sollen an anderen Stellen in Haspe wieder aufgebaut werden.

 

8.      Die Verwertungsabsichten der durch die Schließung von Kinderspielplätzen freigewordenen städtischen Grundstücke sind der Bezirksvertretung Haspe rechtzeitig vorzustellen. Der Verkauf der freigewordenen Flächen wird durch die Bezirksvertretung Haspe grundsätzlich abgelehnt.

 

9.      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zukünftig private Erschließungsträger anstelle des Neubaus von Spielplätzen zur Einzahlung in einer Kinder- und Spielplatzfond verpflichtet werden können.

 

10. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kommunalaufsicht für die nächsten Jahre einen finanziellen Handlungsrahmen für die Erneuerung der verbleibenden Spielplätze auszuhandeln.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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