01.12.2010 - 7.8 Errichtung eines Autohofes auf dem Grundstück W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend verweist Herr Kohaupt auf die weitere Beratungsfolge und macht auf die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.12.2010 aufmerksam.

 

Herr Schumacher geht auf die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Autohofes auf dem Grundstück der Wandhofener Straße 1 ein. Er macht deutlich, dass es sich um den Einstig in ein weiteres Verfahren handle. Planungsrechtlich sei eine Nutzung eines Autohofes auf der Grundstücksfläche grundsätzlich erlaubt. Jedoch seien auch die Belange der Bürger zu berücksichtigen.

Um auch weiter anstehende Verkehrsbelastungen zu vermeiden, arbeiteten der Landesbetrieb NRW und das Autobahnamt in Hamm bereits jetzt an Lösungsmöglichkeiten sehr eng zusammen. 

Bevor weiter geplant werden könne, müsse erst ein Verkehrsgutachten vorliegen. Herr Schumacher macht deutlich, dass ein Bauantrag erst genehmigen werden könne, wenn alle planungsrechtlichen Dinge geprüft und geklärt seien. Zur Zeit werde geprüft, inwieweit die jetzige Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotenpunktes verbessert werden könne. Zu den weiteren Verfahrensschritten gehöre auch ein Lärmgutachten.

Es sei eine mit einer Signalanlage versehene Zu- und Ausfahrt angedacht. Diese sei so zu planen, dass eine in sich geschlossene leistungsfähige Abwicklung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens möglich sei.  

Herr Schumacher geht auf die angesprochene Problematik zur Feinstaubbelastung ein und fügt hinzu, dass er wegen der guten offenen Lage des Grundstückes keine erhöhte Luftbelastung erwarte.   

Man sei bemüht, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen NRW die verschieden Varianten einer veränderten Zufahrtregelung  zu klären und zu erarbeiten.

Aus planungsrechtlicher Sicht sei eine Wertminderung bei Grundstücken und Häusern nicht gegeben.

Nach Angaben des Investors würden in Spitzenzeiten nur ca. 30 zusätzliche LKW `s den Bereich belasten.

 

Herr Löher zeigt sich überrascht, dass im Bereich der Wandhofener Straße eine Errichtung von Zufahrten möglich sei. In der Vergangenheit sei dieses aus Gründen von Umleitungsstrecken für die Autobahn nicht genehmigt worden.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass ein Autohof eine überregionale Bedeutung habe und aus diesem Grund der Landesbetrieb Straßen NRW einer weiteren Einfahrt positiv gegenüber stehen würde.

 

Abschließend weist Herr Kohaupt nochmals darauf hin, dass man sich am Anfang eines Planungsverfahrens befinde. Er fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, sich konstruktiv an dem Verfahren zu beteiligen.

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Beschluss:

 

Die Bauvoranfrage: Errichtung eines Autohofes auf dem Grundstück

Wandhofener Straße 1 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

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