14.12.2004 - 7 "Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf Ha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich die Herren Gerbersmann, Meier, Dr. Ramrath, Grzeschista, Grothe, Dr. Everberg und Marscheider, der betont, dass er die Vorlage ablehnen werde. Ansonsten ist man sich einig darüber, dass der Beschluss gefasst werden müsse, man jedoch die zusätzlichen Belastungen der Anlieger versuchen sollte zu mildern, evtl. durch Stundungen bzw. Ratenzahlungen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ratsbeschluss vom 18.06.1998 hinsichtlich Punkt 3. Finanzierung und Kosten wird dahingehend geändert, dass die Berechnung der Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG nach den aktuellen Förderrichtlinien ohne vorherigen Abzug der Zuwendungen vom Gesamtaufwand erfolgt.

 

Dieser Abrechnungsmodus ist auch auf den 2. BA der Vorhaller Straße von Hartmannstraße bis Ophauser Straße 42 anzuwenden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Einzelfall etwaige Billigkeitslösungen voll auszu-

schöpfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen