02.12.2004 - 7 Betriebsprüfung Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath bemängelt, dass dem Kinderheim Selbecke die Gemeinnützigkeit fehlt und dadurch eine nicht unerhebliche Steuerlast auftrete. Er bitte um nähere Erläuterung, damit die politischen Gremien zukünftig stärker darauf achten können, dass solche Fehler nicht mehr passieren.

Unabhängig davon halte er die Betriebsprüfung für sehr einseitig. Schließlich sei das Kinderheim Selbecke materiell-rechtlich gemeinnützig. Sich nur auf das Fehlen einer formalen Feststellung zu stützen halte er für sehr formalisiert.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet, dass er zum Grundsätzlichen beabsichtige, im Rat zur wirtschaftlichen Lage des BSH insgesamt Stellung zu beziehen.

Zu dem angesprochenen Thema seien alle Beteiligten beim Übergang des ehemaligen Kinderheims davon ausgegangen, dass Gemeinnützigkeit vorliege. Dies habe sich durch Satzung manifestieren sollen. Diese Satzung sei jedoch nie gefunden worden.

Obwohl viele Gespräche der Kollegen mit dem Finanzamt stattgefunden haben, sehe er derzeit keine Möglichkeit die materiell-rechtliche Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen, um somit der Steuerlast auszuweichen.

 

Herr Riechel möchte wissen, wie solche Mittel finanziert werden und ob es hierfür eine Haushaltsstelle gebe. Außerdem frage er sich, wie zukünftig mit solchen Fällen umgegangen werde, da man damit rechnen müsse, dass noch weitere Fälle bei Prüfungen auffallen.

 

Herr Schierau antwortet, dass die Kämmerei im Teil 4 auf Seite 2 der Vorlage dargestellt habe, dass solche Zahlungen aus der Haushaltsstelle 0340 641 00000 vorgenommen werden sollen. Es gebe noch einen weiteren Fall, bei dem in den Folgejahren mit 70.000 Euro gerechnet werde. Die Gelder habe man beim Entwurf des Haushaltsplanes 2005 als normale Haushaltsstellen in den Plan eingestellt.

 

Herr Thielmann fragt, ob es in der Fachverwaltung einen Mitarbeiter gebe, der sich mit dem Steuerrecht auskenne, weil er befürchte, dass die Finanzämter zukünftig die Stadt Hagen weiter im Visier haben werden.

 

Herr Hauck stellt klar, dass die Verwaltung bemüht ist, steuerliche Risiken im Vorfeld abzuklären. Dies geschehe zum Teil mit eigenen Mitarbeitern und zum Teil mit externem Fachpersonal, da die Materie äußert kompliziert sei.

 

Herr Dr. Ramrath regt an, zukünftig beim Finanzamt vorab eine steuerliche Einschätzung über geplante Rechtsformänderungen einzuholen. Das Finanzamt sei später hieran gebunden und dies sei zudem auch nach kostenlos.

 

Frau Grehling gibt zu bedenken, dass dabei beachtet werden müsse, dass jede spätere Abweichung von der Anfrage bei Finanzamt diese Bindung wieder auflöse.

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Beschluss:

1.      Der Bericht der Verwaltung zur steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) 1998-2001 der Betriebe gewerblicher Art der Stadt Hagen in den Steuerarten Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Zur Finanzierung der aus der Betriebsprüfung entstehenden Ausgaben (Steuern und Nachzahlungszinsen) werden im Haushaltsplan 2005 Mittel in Höhe von 1.185.000 € veranschlagt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 18

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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