23.11.2010 - 6.9 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 23.11.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Kingreen sieht diese Vorlage als nicht beratungsfähig an. Sie berichtet, dass auch in der Lenkungsgruppe noch viele Fragen aufgeworfen wurden, die in der Vorlage nicht beantwortet sind. Insbesondere fehle die Stellungsnahme des Finanzamtes zur steuerrechtlichen Stellung der zu bildenden Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR).
Herr Wetzel möchte wissen, ob politische Gremien an den Entscheidungen der AöR beteiligt sind.
Herr Grothe sichert zu, dass die politischen Entscheidungsbefugnisse der Bezirksvertretung durch die Bildung der AöR nicht angetastet werden. Dazu gehöre insbesondere die Gestaltung im öffentlichen Raum, wie Neubau und Unterhaltung von Straßen, die zukünftig von der Kernverwaltung in Form eines Auftrages an die AöR weitergegeben und von dort realisiert werde. Straßenbaulastträger bleibe die Verwaltung.
Die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen werde in einem entsprechenden Jahresprogramm realisiert und dann in Form einer generellen Leistungsabnahme durch die Verwaltung überwacht.
Anders werde mit den Aufgaben in den Bereichen Friedhöfe, Krematorium, Kompostierung und städtischen Forst verfahren. Diese Bereiche liegen dann in der ausschließlichen Zuständigkeit der AöR.
Herr Grothe betont weiter, dass eine entsprechende Beschlussfassung in der Ratssitzung am 16.12.2010 angedacht sei und rät von einer Vertagung der Beratung ab. Es sei auch möglich, ohne eine bis dahin vorliegende Stellungnahme der Finanzverwaltung mit der Bildung der AöR in einer anderen Form zu beginnen.
Herr Glaeser betont, dass die negativen Auswirkungen bei einer nicht ausgereiften Entscheidung der Bezirksvertretung zu groß seien und lässt über die Vertagung des Beratungsgegenstandes abstimmen:
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
202 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
11,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
741,8 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
762,5 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
21,9 kB
|
