04.11.2010 - 6.9 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 04.11.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
· Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
·
Der Jahresabschluss 2009 wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im
Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
o
Einstellung in eine neue zweckgebundene Rücklage
„Grundsicherung des technischen Betriebes (Stromversorgung, USV,
Ausfallsicherung)“ in Höhe von 204.244,35 €.
· Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
· Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im November 2010 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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960,4 kB
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