01.12.2004 - 6.6 Bebauungsplan Nr.: 5/04 (566)-Gewerbefläche Wes...

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Wortprotokoll

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt den nachfolgenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.:  5/04 (566) -Gewerbefläche Weststraße/Herdecker Straße -Nord- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße, der BAB A1 (Bremen - Köln), der DB Gleisanlage (Strecken Hagen Herdecke, Hagen Wetter) und der Herdecker Straße.

 

Es umfasst die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367 (teilweise), 427 und 428, Flur 5, der Gemarkung Vorhalle.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

       13

 

 

Dagegen:

         0

 

 

Enthaltungen:

         0

 

 

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