01.12.2004 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516) - Ortseingang Reh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau David
erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Herr Palsherm
fragt, ob man mit dem Eigentümer gesprochen habe, dass er selbst eine Hecke
pflanzen und pflegen könnte, die dann auch als Lärmschutz diene.
Frau David
erwidert, sie könne dies als Anregung mitnehmen.
Auch Herr
Eschenbach meint, eine grundstücksnahe Bepflanzung sollte dem Eigentümer
ermöglicht werden.
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des
Bebauungsplanentwurfes in Teil 1 und
Teil 2.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11/99; Teil 1
Ortseingang Reh liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1 und Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft:
Þ im Westen unter Einbeziehung der Verbandsstraße vom Grundstück
Feuerwache-Ost bis in Höhe des Ein- und Ausfahrtsbereiches der Autobahn A 46,
Þ im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich der
Autobahn A 46, weiter in östliche Richtung unter Einbeziehung der Straßen
Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,
Þ im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und 17
bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und
Þ von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter Einbeziehung
der Straßenflächen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur Verbandsstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs.6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses
und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu c):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Be-kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141,
1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl.
I. S.1359) i.V.m. den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die
erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurfes
Nr. 11/99 (516), Teil 1 – Ortseingang Reh - nebst Begründung vom
20.10.2004, die als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist.
