07.10.2010 - 6.11 Anstalt öffentlichen Rechts "Wirtschaftsbetrieb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker geht auf das Bundeswaldgesetz vom 31.07.2010 ein, wonach der Übergang des Waldes in die Hand der AöR die Umwandlung von Körperschaftswald in Staatswald bedeutet. Er möchte wissen, ob er dies richtig interpretiert hat und wenn dem so ist, welche Konsequenzen sich hieraus für die Bewirtschaftung des Waldes ableiten. Die Vorlage sagt aus, dass der Rat die Entscheidungsgewalt über den Wald behält, was seiner Ansicht nach nicht beim Übergang zum Staatswald gilt, da dann das Land zuständig sein müsste.

Herr Dr. Bücker geht ferner auf Seite 4 der Verwaltungsvorlage ein, auf der Aussagen zu einem verstärkten Holzverkauf und einer intensiveren Bewirtschaftung getroffen werden, durch die sich die AöR erhöhte Einnahmen verspricht. Er möchte wissen, ob die AöR beabsichtigt, durch verstärkten Einschlag oder Umwandlung in Bauland den Wald schrumpfen zu lassen. Er schlägt für die Bewirtschaftung des künftigen AöR-Waldes vor, dass die AöR eine schriftliche Verpflichtung erhält, die folgende Punkte umfassen muss:

 

  1. Die Nettowaldfläche darf durch die neue Art der Bewirtschaftung nicht verringert werden.
  2. Bewirtschaftungsgrundsätze nach den gängigen Zertifizierungen sollten eingehalten werden (z. B. FSC-Zertifizierung).
  3. Der zukünftige AöR-Wald darf nicht durch eine Hypothek belastet oder verpfändet werden.

 

Herr Riechel teilt im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, dass noch erheblicher Beratungsbedarf besteht und weist darauf hin, dass Herr Grothe erst Ende Oktober 2010 zur Beantwortung von Fragen in seine Fraktion kommen wird.

Er verleiht seiner Befürchtung Ausdruck, dass durch die Übergabe der Aufgaben Gewässer-, Wald- und Baumschutz in die AöR die Einflussnahme der Politik verringert wird. Den Nutzen der Übertragung des Waldes kann er bisher nicht erkennen. Ferner ist es nicht nachvollziehbar, dass der Umweltausschuss nicht im Beratungsgang beteiligt wird, da dieser direkt betroffen ist. Herr Riechel lehnt es ab, zum jetzigen Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss zu treffen. Hier sollte eine ergebnisoffene Diskussion erfolgen. Zur Vermeidung von Änderungsanträgen bittet er, den Tagesordnungspunkt in 1. Lesung zu beraten.

 

Frau Kingreen pflichtet Herrn Riechel bezüglich der Beteiligung des Umweltausschusses bei und ergänzt, dass auch andere Ausschüsse, wie z. B. der Stadtentwicklungsausschuss zu beteiligen sind.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass die Anlage zur Vorlage verdeutlicht, dass die Einflussnahmemöglichkeit der Politik nicht geschmälert werden soll. Er sichert zu, dass die Fragen zum "Staatswald" im weiteren Verfahren geklärt werden und geht auf das Thema "Forstbetriebswerk" ein. Hierbei handelt es sich um eine Konzeption der Einschlagsituation und –menge, z. B. zwecks Verjüngung des Waldes. Das Forstbetriebswerk liegt in der Zuständigkeit des Rates und der vorberatenden Gremien.

Herr Grothe berichtet aus der Sitzung des Verwaltungsrats SEH, wo der geänderte Beschlusstext (Drucksachennummer 0838-1/2010) einstimmig beschlossen und auch das Ziel der Erweiterung der AöR mit Ratsbeschluss am 16.12.2010 aufrecht erhalten wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm gibt zu Protokoll, dass heute kein Grundsatzbeschluss gefasst wird. Die nächste Verwaltungsvorlage wird über die Bezirksvertretungen durch die Fachausschüsse bis in den Rat zur Berstung gehen. Um hier eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten, muss der Wirtschaftsplan aufgestellt und die Konsolidierungsziele müssen hinterlegt sein.

Er stellt klar heraus, dass es hier lediglich um eine operative Bündelung und nicht um eine Beschneidung der Einflussnahmemöglichkeiten der Politik geht. Ferner geht es nicht um die Dezimierung des Hagener Waldes, sondern um die Optimierung bei der Bewirtschaftung.

 

Herr Riechel erklärt sich unter diesen Voraussetzungen bereit, mit zu votieren.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Zwischenbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Eine Erweiterung der AöR SEH zu einer AöR Wirtschaftsbetrieb Hagen wird weiterverfolgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle dargestellten offenen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen zu klären und ggf. notwendige organisatorische Anpassungen vorzubereiten.

 

Die Erweiterung soll nach Ratsbeschluss am 16.12.2010 zum 01.01.2011 erfolgen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0