30.09.2010 - 6 Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 30.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konsolidierung
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer berichtet,
dass er mit den Fraktionen Rücksprache gehalten habe, wie man im
Jugendhilfeausschuss mit dem Sparpaket vorgehen solle. Da es sich um ein sehr
umfangreiches Werk handele, mache man den Vorschlag, dass man in der heutigen
Sitzung eine erste Lesung mache, aber schon einmal die Einzelmaßnahmen
anspreche. Bei einer zweiten Lesung würde man dann zu Entscheidungen kommen. Da
man bis zur Ratssitzung am 16. Dezember Zeit habe, eröffne das dem
Jugendhilfeausschuss die Möglichkeit,
Rückkoppelung aus anderen Ausschüssen und den Bezirksvertretungen zu
bekommen. Da der Haupt- und Finanzausschuss eine Bündelungsfunktion habe und am
25.11.2010 tage, schlägt er vor, den Termin der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 01.12.2010 auf den 18.11.2010 zu verlegen. Am
gleichen Tag solle ab 14.00 Uhr eine Unterausschusssitzung stattfinden, um dort
eine Vorberatung des Haushaltsicherungskonzeptes vorzunehmen. Es gehe darum,
sozialverträgliche Lösungen zu finden.
Herr Dr. Schmidt gibt
einen Gesamtüberblick über das Haushaltssicherungskonzept.
Herr Feldhaus erklärt,
dass ihm bei Durchsicht des Haushaltssicherungskonzeptes aufgefallen sei, dass
der Jugendhilfeausschuss auch Maßnahme bezüglich der Kürzung des Zuschusses an
die Schwangerschaftskonfliktberatung beraten solle. Ein großer Teil der Arbeit
sei der präventive Bereich. Dieser Bereich könne nur durchgeführt werden, weil
es zurzeit noch freiwillige Leistungen gebe. Das treffe zum großen Teil Hagener
Jugendliche. Ansonsten sei klar, dass Schwangerschaftskonfliktberatung eine Landesaufgabe
sei.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass es bei der Beratung eine klare Zuständigkeitsregelung gebe. Diese
Maßnahme falle klar in den Bereich des Sozialausschusses. Der Jugendhilfeausschuss
könne darüber beraten. Ein Beschluss darüber könne jedoch nur empfehlenden
Charakter haben. Er schlägt vor, dass die Verwaltung dem Ausschuss die Thematik
gesondert vorstelle. Er stellt fest, dass die Ausschussmitglieder mit diesem
Vorschlag einverstanden sind.
Er leitet über zur Beratung der Einzelmaßnahmen:
- 55.100 Elternbeiträge 55/4
Herr Steuber gibt einen
Einstieg in die Thematik.
Die Befreiung von Beiträgen sei hierbei ein ganz wichtiger Baustein, bei
dem sich Änderungen zu bestehenden Regelungen ergeben würden.
Die Verwaltung habe in allen drei Bereichen – Offener
Ganztagsschule, Tagespflege und Kindertagesbetreuung - eine Erhebung gemacht für alle Kinder, die
sich derzeit in Betreuungssystemen befänden.
Das seien rund 7.600 Kinder. Davon seien 1.677 Kinder aufgrund geringen Einkommens beitragsbefreit.
Die Grenze für die Beitragsbefreiung läge derzeit bei bis zu 17.500 €.
Daneben gebe es derzeit eine Geschwisterkindregelung. Dabei entfalle bei einer
Beitragszahlung für das erste Kind die Beitragszahlung für das Geschwisterkind.
Diese Kinder könnten sich alternativ in allen Betreuungssystemen befinden. 761
Kinder seien aufgrund dieser Regelung beitragsbefreit. Bei Familien mit drei
oder mehr Kindern müsse nach der geltenden Regelung in Hagen gar keinen
Beitrag mehr gezahlt werden. Das ergebe eine Befreiung von 1.697 Kindern.
Insgesamt ergebe sich eine Befreiungsbefreiung von 4.135 Kindern. Beitragsfrei seien somit 54 %
aller Kinder. Man habe überlegt, welche Varianten in diesem System möglich
seien, um eine Beitragsanpassung sozialverträglich zu gestalten und dennoch
einen Konsolidierungserfolg vorweisen zu können.
Er stellt die verschiedenen denkbaren Alternativen vor.
Bei einer denkbaren Variante solle für das erste Kind der volle Beitrag
gezahlt werden, für das zweite Kind 50 % des Beitrages, für das dritte Kind 25
% des Beitrages und ab dem vierten Kind solle kein Beitrag mehr erhoben werden.
Eine andere Variante sähe vor, 100 % für das erste Kind und je 25 % für
das zweite und dritte Kind und ab dem vierten Kind keinen Beitrag mehr zu
erheben.
Entschieden habe man sich als Verwaltung für die dritte Alternative
entschieden, in der 100 % des Beitrages für das erste Kind und das zweite und
jedes weitere Kind kein Beitrag mehr gezahlt werden solle.
Bei dieser Alternative sei unter anderem aufgrund einer Anregung der
Verwaltungsspitze der Vorschlag aufgenommen worden, einen Mindestbeitrag von 20
€ für jedes Kind in die Regelung einzuführen. Das sei aus
verwaltungsökonomischer Sicht mit einem Fragezeichen zu versehen.
Wichtig bei der Überlegung, wann
der Höchstbeitrag erhoben werde, sei die Information, dass zwei Drittel der
Eltern ein Einkommen unter 50.000 € hätten. 11/12 % der Eltern hätten ein
Einkommen über 75.000 € zur Verfügung. Ausgegangen würde vom
Bruttoeinkommen, das noch um die Werbungskosten bereinigt würde. Einer der Vorschläge
beinhalte, nicht ab 125.000 €, sondern bereits ab 75.000 €
Einkommen den Höchstbeitrag zugrunde zu legen.
Herr Strüwer merkt an,
dass im Zusammenhang mit der Einkommensstaffelung auch der Mittelstand spüren
müsse, dass Hagen eine familienfreundliche Stadt sei. Es gehe hier nicht um
Sozialabbau, sondern um die Überlegung, inwieweit man zu Mehreinnahmen kommen
könne, ohne die Sozialverträglichkeit aufzugeben. Er sei der Verwaltung
dankbar, dass hier drei Varianten aufgeführt seien und nicht die Maximaleinnahmevariante
im Sparpaket verankert sei. Bei der Diskussion habe man noch einen großen Spielraum.
Herr Steuber ergänzt seine
Ausführungen dahingehend, dass in der höchsten Stufe – sowohl bei U-3,
als auch bei Über- 3 – rund 5 % der Kinder, die sich dort befänden.
Man rede also von einer Größenordnung von ca. 10 %, die in die höchste
Stufe kämen.
Herr Strüwer bittet um
eine Auflistung in den einzelnen Staffelungen, aus der man ersehen könne, wie
viel Kinder dort jeweils enthalten seien.
Er bittet, die Unterlagen kurzfristig zu übersenden, um eine Grundlage
für die weiterführenden Diskussionen zu haben.
Herr Fischer hält die Vorlage der Tabellen für die Beratung im
Unterausschuss für wichtig, um dann zu sozialverträglichen Lösungen zu kommen.
Er fragt sich, ob eine Erhebung eines Mindestbeitrages wirklich umsetzbar sei
und damit wirtschaftlich sei.
Sollte die Folge der Erhebung eines Mindestbeitrages sein, dass die
Eltern ihre Kinder nicht mehr in den Kindergarten schickten, würden die Kosten
im Bereich der Erziehungshilfe voraussichtlich explodieren. Gerade diese Kinder
seien diejenigen, die auf diese Unterstützung besonders angewiesen seien.
Gerade bei den sozial benachteiligten Kindern müsste auf die
Sozialverträglichkeit der Maßnahmen geachtet werden.
Herr Dr. Schmidt hält die
Eintreibung des Mindestbeitrages auch für unwirtschaftlich.
Das Gegenargument sei, dass sich Familien diesen Mindestbeitrag leisten
könnten. Hier könne man natürlich anderer Meinung sein. Damit müsse die Politik
sich befassen.
Er weise aber ausdrücklich darauf hin, dass hier keine Beiträge erhöht
würden, wie es an mancher Stelle anklinge. Man verbreitere lediglich die
Bemessungsgrenze.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass bei der Beratung im Unterausschuss die Vertreter der Träger vertreten
seien, die viele Kindertageseinrichtungen in Hagen unterhielten.
Da könne rückgekoppelt werden, was sozialverträglich und was zumutbar und sinnvoll sei. Es sei
sinnvoll, mit den Beteiligten zu einer guten Lösung zu kommen.
Herr Losch fragt, ob die
demographische Entwicklung bei diesen Berechnungen berücksichtigt sei.
Herr Dr. Schmidt verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorlage
„Kindergartenbedarfsplanung“, die im Februar des Jahres im
Ausschuss beraten worden sei. Mit der Schließung von 5 Kindergärten passe man
sich bereits der Infrastruktur an.
-
55.100 Steigerung der Heranziehungsquote beim Unterhaltsvorschuss
Auf die Frage von Herrn Strüwer nach der bestehenden Heranziehungsquote
teilt
Herr Steuber mit, dass
diese im Jahr 2005 bei 11 % lag und bis 2009 auf 17 % gesteigert werden konnte.
- 55.149 Schließung von
Spielplätzen
Herr Goldbach merkt an,
dass die eigentliche Zielsetzung verlorenginge, da man dieses Vorhaben jetzt im
Rahmen der Konsolidierung berate. Ursprünglich sei dieser Ansatz gewählt
worden, weil man die Qualität der Spielplätze auch unter Berücksichtigung demographischer
Veränderungen in dieser Stadt langfristig halten wollte. Man habe seit drei,
vier Jahren nicht in die Grundinstandhaltung der Spielplätze investieren können.
Solange kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliege, werde man
in der Substanz abbauen. Gleichzeitig finde auch ein Werteverzehr statt. Zwei
Ausnahmen habe es durch das Konjunkturpaket II gegeben. Nun müsse man mit der
Kommunalaufsicht und der Kämmerei einen Weg finden, der eine Finanzierung der
notwendigen Grundüberholungsmaßnahmen ermögliche. Man habe in diesem
Zusammenhang einen Blick auf die einzelnen Wohnquartiere und Stadtbezirke
geworfen und eine Bewertung vorgenommen. Am Ende sei man auf 33 Spiel- und
Bolzplätze gekommen, bei denen die Verwaltung der Meinung sei, dass man sich
dort zurückziehen könne. Dieser Abbau der Spielplätze solle für die
verbleibenden Spielplätze die Qualität sichern.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass die Beratung über dieses Thema in den Bezirksvertretungen intensiv
betrieben würde. Sein Vorschlag sei, kurz vor der Jugendhilfeausschusssitzung
einen Termin zu vereinbaren, damit alle interessierten Ausschussmitglieder
Gelegenheit hätten, über diese Thematik zu beraten.
Herr Reinke möchte wissen,
ob die von Herrn Goldbach angesprochene Präsentation in den Bezirksvertretungen
vorgestellt würde.
Herr Goldbach antwortet,
dass das Verfahren und weitere Termine weitestgehend mit den Bezirksgeschäftsstellen
abgestimmt seien.
Herr Strüwer merkt an,
dass es bei der Entscheidung, welche Spielplätze aufgegeben werden könnten,
zwei Kriterien gebe. Einerseits sei aufgeführt Qualität und Erreichbarkeit im
Sozialraum, zweites Kriterium sei die potentielle Vermarktung der Grundstücke.
Ihm persönlich dränge sich die Vermutung auf, dass man bei einigen
Spielplätzen zunächst auf die potentielle Vermarktungsmöglichkeit geschaut
habe. 40 von 160 Spielplätzen sei eine große Zahl. Da lohne es sich, genauer hinzuschauen.
Nicht aufgeführt sei, welcher Betrag damit eingespart werden könne.
Herr Goldbach erklärt,
dass es dafür zwei Gründe gebe. Ursprünglich sei das nicht als Konsolidierung
vorgesehen gewesen. Die Personalaufwendungen und Unterhaltungskoten seien beim
Fachbereich 67 dargestellt. Aus diesem Grund ergebe sich hier keine
Kostenersparnis für den Fachbereich Jugend und Soziales.
- 55.150, 55.150a und 55.150b
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Herr Strüwer erklärt zu
dieser Maßnahme, dass dieser Bereich bereits im Rahmen des Jugendförderplans
beraten und abgeschlossen sei. Für den gesamten Bereich ergäbe sich eine
Kostenersparnis in Höhe von 180.000 € plus 72.000 € für Altenhagen.
Diese Ersparnis sei dadurch möglich geworden, dass gewisse freie Träger, vor
allen Dingen kirchliche Träger, Einrichtungen, die bisher bei der Stadt gewesen
seien, übernommen hätten.
- 55.153 Wegbrechende
Refinanzierung „soziale Stadt Altenhagen“
Herr Dr. Schmidt weist
darauf hin, dass auch diese Maßnahme bereits im Jugendförderplan dargestellt
sei.
- 55.161 Hilfen zur Erziehung (nur
Transferleistungen)
Herr Goebels erläutert die
Maßnahme. Hier gehe es darum, Tagesgruppenplätze abzubauen bzw. in flexible
Maßnahmen umzuwandeln. Diese flexiblen Hilfen sollten allerdings stärker in dem
Bereich der sozialen Gruppenarbeit eingesetzt werden.
Die Kinder, die man jetzt in der Tagesgruppe untergebracht habe, wolle
man in den Bereichen OGS und Schule
erreichen.
Auf die Frage von Herrn Strüwer, wer diese flexiblen Hilfen anbiete, antwortet
Herr Goebels, dass diese in Hagen vorwiegend vom Diakonischen Werk und
BSH Selbecke angeboten würden. Es gebe daneben auch frei gewerbliche Anbieter,
die mitwirkten.
Man könne sagen, dass es sich um eine sozialpädagogische Familienhilfe
handele, allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau und sehr flexibel
eingesetzt.
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55.173 Abbau von Kita-Plätzen 3-6 Jährige
Herr Strüwer erklärt, dass
diese Maßnahme im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung bis 2014 bereits
beschlossen worden sei. Es gebe allerdings noch ein paar offene Fragen zu
dieser Thematik.
- PK. 3110 Personalkosteneinsparung
im TP 3110 Interne Dienste 55
Herr Steuber erläutert
diese Maßnahme. Hier sei ein Beispiel dafür, wie in der Verwaltung
eingespart und in einem hohem Maß
Personal abgebaut würde.
-PK. 3620 Personalkosteneinsparung
im TOP 3620
Jugendarbeit
Herr Strüwer merkt an,
dass hier eine Bezirksjugendpflegerstelle eingespart werden solle. Außerdem ergäben
sich Einsparungen im Kinder- und Jugendbüro, die Frau Fischer bei TOP 3 bereits
angesprochen habe.
Frau Fischer macht
deutlich, dass für die Jugendräte die unter den Konsequenzen aufgeführte
Zukunft der Bezirksjugendräte von Bedeutung sei. Dort sei nur noch ein Jugendrat
für alle Bezirke vorgesehen.
Sie seien der Meinung, dass die Existenz von 5 Bezirksjugendpflegern kein
Luxus sei, sondern durchaus Sinn mache. Bereits jetzt sei es teilweise
schwierig, alle Anliegen der Kinder und Jugendlichen in den Sitzungen abzuhandeln.
Außerdem hätten viel weniger Jugendliche die Möglichkeit, sich zu engagieren.
Die Jugendratsarbeit in Hagen sei
überdurchschnittlich erfolgreich. Sie appelliere an die Politik, die
vorgesehene Entwicklung zu verhindern.
Herr Strüwer äußert seine
Verwunderung darüber, dass man die Auswirkungen für diese Maßnahme beschreibe,
ohne mit den jungen Leuten darüber geredet zu haben.
Wenn bei der Stadt eine Stelle im Bereich der Bezirksjugendpflege
wegfalle, müsse nicht unbedingt Konsequenz sein, dass die Arbeit der Jugendräte
beschnitten würde. Diese könne alternativ auch anders wahrgenommen werden.
Herr Fischer möchte
wissen, welche Kosten ein Bezirksjugendrat verursache. Er könne sich nicht
vorstellen, dass die Kosten für ein solches Gremium enorm hoch seien. Es müsse
doch möglich sein, ein Konzept zu finden, mit dem eine solche Arbeit
fortgesetzt werden könne.
Herr Goldbach erklärt,
dass dieser Vorschlag erst in der letzten Woche abgestimmt in den Rat gegangen
sei. Die Kosten der Sitzungen der Bezirksjugendräte seien in der Tat nicht sehr
kostenintensiv. Der Aufwand könne nicht darauf beschränkt werden. Es könne
nicht sein, dass die Aufgaben weitergeführt würden trotz personeller
Einsparungen.
Der Anteil der eingesparten Bezirksjugendpflegerstelle sei auch die noch
vorhandenen drei Stellen verteilt worden. In dem Bereich werde eine ganze
Stelle kompensiert.
Die drei Kollegen würden jetzt nicht die Einsparung einer weiteren halben
Stelle in Form einer Verwaltungskraft und einer halben Stelle einer Kinder- und
Jugendbeauftragten kompensieren. Irgendwann müsse Politik sich entscheiden,
welche Leistungen man wolle. Dann müssten auch die Ressourcen bereitgestellt
werden.
Herr Strüwer stellt fest,
dass es in Hagen 22 Jugendeinrichtungen gebe. In jeder dieser Einrichtungen
werde auch politische Bildung angeboten. Man bezeichne sich als Interessenvertreter
von jungen Leuten. Es müsse doch möglich sein, pro Bezirk jemanden zu finden,
der die Begleitung der Bezirksjugendräte von einer Einrichtung aus übernehme.
Da müsste eine Lösung gefunden werden.
Herr Dr. Schmidt ist dann
damit einverstanden, wenn die Voraussetzungen, die Herr Goldbach geschildert
habe, eingehalten würden. Das könne auch nicht in koordinierender Funktion an
der Verwaltung hängen bleiben. Ein Vorschlag wäre, wenn sich eine
Jugendorganisation dazu bereit erklären würde, diese Aufgabe zu übernehmen,
müsse sich das in Transferleistungen, d.h. in Bezahlung einer halben Stelle
wiederfinden.
- PK. 3630 Personalkosteneinsparung
im TP 3630
Sonstige Leistungen Förderung
junger Menschen
Herr Steuber erklärt, dass
es sich hier um den Bereich der Jugendgerichtshilfe handele. Man habe hier
einen Qualitätsstandard erreicht, der bei Einsparung einer Stelle nicht
gehalten werden könne. Dann handele es sich nur noch um eine Mindestversorgung.
Herr Losch befürchtet,
dass in dem Fall die Jugendkriminalität wahrscheinlich wieder ansteigen werde.
Herr Steuber erklärt, dass
man diese Konsequenz nicht zwingend daraus folgern könne. Die Verwaltung
erreiche jedes Jahr rund 1.500 Klageschriften. Natürlich ergebe sich daraus
einer gewissen Arbeitsverdichtung. Man könne unter Umständen nicht in jedem
Fall Kontakt zu den jugendlichen Straftätern halten. Man müsse allerdings
berücksichtigen, dass neben der Jugendgerichtshilfe noch Polizei,
Staatsanwaltschaft und Jugendgerichte auch Beteiligte in dem Geschehen seien.
Herr Dittert möchte sich
als Vertreter der Jugendrichter zu dieser Frage äußern.
Er habe sich anlässlich des heutigen Termins mit den Kollegen darüber
unterhalten.
Aus ihrer Sicht sei das, was derzeit von Seiten der Jugendgerichtshilfe
geleistet werde, bereits Minimalstandard. Weitere Stellenreduzierungen würden
aus Sicht der Jugendrichter sehr kritisch gesehen.
Herr Goebels bestätigt,
dass im Moment in dem Bereich der Minimalstandard gefahren werde. Intern habe
man krankheitsbedingt bereits seit langer Zeit Ausfälle. Man habe sich bereits
organisatorisch verändert. Es werde zugesehen, dass die Einzelrichtertermine
wahrgenommen würden. Die Leistungen, die die Jugendlichen dann erhielten,
würden natürlich weiterhin vorbehalten.
Herr Feldhaus erinnert in
diesem Zusammenhang an einen interessanten Vortrag über die Zusammenarbeit von
Jugendgerichtshilfe, Polizei und
Staatsanwaltschaft. Ihm sei seinerzeit deutlich geworden, dass schnelles
Handeln gerade bei Jugendlichen, die das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt
gerieten, sehr hilfreich sei. Er frage sich vor dem Hintergrund des Präventionsgedankens,
ob man hier nicht an der falschen Stelle spare.
Herr Steuber erläutert die
in dem Bereich noch ausgewiesenen Stellenfortfälle, die nicht zur
Jugendgerichtshilfe gehören.
Herr Goebels erklärt, dass
die Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe nicht gravierend gestiegen
seien.
Herr Dittert ergänz
hierzu, dass die Zahlen im Bereich der Gewaltkriminalität stark ansteigend
seien. Das sei ein Bereich, der von der Öffentlichkeit sehr stark wahrgenommen
werde. Das wolle er zu bedenken geben.
- PK. 3650 Personalkosteneinsparung
im TP 3650
Tageseinrichtungen für Kinder
Frau Versteeg-Schulte
erläutert die Maßnahme.
- PK. 3660 Personalkosteneinsparung
im TP 3660
Einrichtungen der Jugendarbeit
Herr Strüwer erklärt, dass
auch diese Maßnahme durch den Kinder- und Jugendförderplan abgedeckt sei.
- PK. 3670 Personalkosteneinsparung
im TP 3670
Sonstige Einrichtungen für
junge Menschen / Familien
Herr Goldbach erläutert
die Maßnahme. Herr Steuber ergänzt die Ausführungen.
- PK. 4111 Personalkosteneinsparung
im TP 4111
Gemeindenahe Therapie
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass über diese Maßnahme im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten
werde.
- PK. 5113 Personalkosteneinsparung im TP 5113
Projekt Soziale Stadt
Herr Strüwer erklärt, dass
auch diese Maßnahme bereits genannt worden sei.
Man habe in der heutigen Sitzung den Einstieg in Form einer ersten Lesung genommen. Man
werde noch sehr intensive Beratungen führen. Er wolle die Ausschussmitglieder
ermutigen, diese Themen in ihren Fraktionen und Verbänden als Fachpolitiker einzubringen,
um zu Vorschlägen zu kommen, die breite fachliche Zustimmung fänden.
Anlagen zur Vorlage
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