30.09.2010 - 6 Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2011

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer berichtet, dass er mit den Fraktionen Rücksprache gehalten habe, wie man im Jugendhilfeausschuss mit dem Sparpaket vorgehen solle. Da es sich um ein sehr umfangreiches Werk handele, mache man den Vorschlag, dass man in der heutigen Sitzung eine erste Lesung mache, aber schon einmal die Einzelmaßnahmen anspreche. Bei einer zweiten Lesung würde man dann zu Entscheidungen kommen. Da man bis zur Ratssitzung am 16. Dezember Zeit habe, eröffne das dem Jugendhilfeausschuss die Möglichkeit,  Rückkoppelung aus anderen Ausschüssen und den Bezirksvertretungen zu bekommen. Da der Haupt- und Finanzausschuss eine Bündelungsfunktion habe und am 25.11.2010 tage, schlägt er vor, den Termin der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.12.2010 auf den 18.11.2010 zu verlegen. Am gleichen Tag solle ab 14.00 Uhr eine Unterausschusssitzung stattfinden, um dort eine Vorberatung des Haushaltsicherungskonzeptes vorzunehmen. Es gehe darum, sozialverträgliche Lösungen zu finden.

 

Herr Dr. Schmidt gibt einen Gesamtüberblick über das Haushaltssicherungskonzept. erHHe

 

Herr Feldhaus erklärt, dass ihm bei Durchsicht des Haushaltssicherungskonzeptes aufgefallen sei, dass der Jugendhilfeausschuss auch Maßnahme bezüglich der Kürzung des Zuschusses an die Schwangerschaftskonfliktberatung beraten solle. Ein großer Teil der Arbeit sei der präventive Bereich. Dieser Bereich könne nur durchgeführt werden, weil es zurzeit noch freiwillige Leistungen gebe. Das treffe zum großen Teil Hagener Jugendliche. Ansonsten sei klar, dass Schwangerschaftskonfliktberatung eine Landesaufgabe sei.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass es bei der Beratung eine klare Zuständigkeitsregelung gebe. Diese Maßnahme falle klar in den Bereich des Sozialausschusses. Der Jugendhilfeausschuss könne darüber beraten. Ein Beschluss darüber könne jedoch nur empfehlenden Charakter haben. Er schlägt vor, dass die Verwaltung dem Ausschuss die Thematik gesondert vorstelle. Er stellt fest, dass die Ausschussmitglieder mit diesem Vorschlag einverstanden sind.

 

Er leitet über zur Beratung der Einzelmaßnahmen:

 

- 55.100 Elternbeiträge 55/4 

 

Herr Steuber gibt einen Einstieg in die Thematik.

 

Die Befreiung von Beiträgen sei hierbei ein ganz wichtiger Baustein, bei dem sich Änderungen zu bestehenden Regelungen ergeben würden.

Die Verwaltung habe in allen drei Bereichen – Offener Ganztagsschule, Tagespflege und Kindertagesbetreuung -  eine Erhebung gemacht für alle Kinder, die sich derzeit in Betreuungssystemen befänden.  Das seien rund 7.600 Kinder. Davon seien 1.677 Kinder  aufgrund geringen Einkommens beitragsbefreit. Die Grenze für die Beitragsbefreiung läge derzeit bei bis zu 17.500 €. Daneben gebe es derzeit eine Geschwisterkindregelung. Dabei entfalle bei einer Beitragszahlung für das erste Kind die Beitragszahlung für das Geschwisterkind. Diese Kinder könnten sich alternativ in allen Betreuungssystemen befinden. 761 Kinder seien aufgrund dieser Regelung beitragsbefreit. Bei Familien mit drei oder mehr Kindern müsse nach der geltenden Regelung in Hagen gar keinen

Beitrag mehr gezahlt werden. Das ergebe eine Befreiung von 1.697 Kindern.

Insgesamt ergebe sich eine Befreiungsbefreiung von  4.135 Kindern. Beitragsfrei seien somit 54 % aller Kinder. Man habe überlegt, welche Varianten in diesem System möglich seien, um eine Beitragsanpassung sozialverträglich zu gestalten und dennoch einen Konsolidierungserfolg vorweisen zu können.

Er stellt die verschiedenen denkbaren Alternativen vor.

Bei einer denkbaren Variante solle für das erste Kind der volle Beitrag gezahlt werden, für das zweite Kind 50 % des Beitrages, für das dritte Kind 25 % des Beitrages und ab dem vierten Kind solle kein Beitrag mehr erhoben werden.

Eine andere Variante sähe vor, 100 % für das erste Kind und je 25 % für das zweite und dritte Kind und ab dem vierten Kind keinen Beitrag mehr zu erheben.

Entschieden habe man sich als Verwaltung für die dritte Alternative entschieden, in der 100 % des Beitrages für das erste Kind und das zweite und jedes weitere Kind kein Beitrag mehr gezahlt werden solle.

Bei dieser Alternative sei unter anderem aufgrund einer Anregung der Verwaltungsspitze der Vorschlag aufgenommen worden, einen Mindestbeitrag von 20 € für jedes Kind in die Regelung einzuführen. Das sei aus verwaltungsökonomischer Sicht mit einem Fragezeichen zu versehen.

Wichtig  bei der Überlegung, wann der Höchstbeitrag erhoben werde, sei die Information, dass zwei Drittel der Eltern ein Einkommen unter 50.000 € hätten. 11/12 % der Eltern hätten ein Einkommen über 75.000 € zur Verfügung. Ausgegangen würde vom Bruttoeinkommen, das noch um die Werbungskosten bereinigt würde. Einer der Vorschläge beinhalte, nicht ab 125.000 €, sondern bereits ab 75.000 € Einkommen den Höchstbeitrag zugrunde zu legen.

 

Herr Strüwer merkt an, dass im Zusammenhang mit der Einkommensstaffelung auch der Mittelstand spüren müsse, dass Hagen eine familienfreundliche Stadt sei. Es gehe hier nicht um Sozialabbau, sondern um die Überlegung, inwieweit man zu Mehreinnahmen kommen könne, ohne die Sozialverträglichkeit aufzugeben. Er sei der Verwaltung dankbar, dass hier drei Varianten aufgeführt seien und nicht die Maximaleinnahmevariante im Sparpaket verankert sei. Bei der Diskussion habe man noch einen großen Spielraum.

 

Herr Steuber ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass in der höchsten Stufe – sowohl bei U-3, als auch bei Über- 3 – rund 5 % der Kinder, die sich dort befänden.

Man rede also von einer Größenordnung von ca. 10 %, die in die höchste Stufe kämen.

 

Herr Strüwer bittet um eine Auflistung in den einzelnen Staffelungen, aus der man ersehen könne, wie viel Kinder dort jeweils enthalten seien.

Er bittet, die Unterlagen kurzfristig zu übersenden, um eine Grundlage für die weiterführenden Diskussionen zu haben.

 

Herr Fischer hält  die Vorlage der Tabellen für die Beratung im Unterausschuss für wichtig, um dann zu sozialverträglichen Lösungen zu kommen. Er fragt sich, ob eine Erhebung eines Mindestbeitrages wirklich umsetzbar sei und damit wirtschaftlich sei.

Sollte die Folge der Erhebung eines Mindestbeitrages sein, dass die Eltern ihre Kinder nicht mehr in den Kindergarten schickten, würden die Kosten im Bereich der Erziehungshilfe voraussichtlich explodieren. Gerade diese Kinder seien diejenigen, die auf diese Unterstützung besonders angewiesen seien. Gerade bei den sozial benachteiligten Kindern müsste auf die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen geachtet werden.

 

Herr Dr. Schmidt hält die Eintreibung des Mindestbeitrages auch für unwirtschaftlich.

Das Gegenargument sei, dass sich Familien diesen Mindestbeitrag leisten könnten. Hier könne man natürlich anderer Meinung sein. Damit müsse die Politik sich befassen.

Er weise aber ausdrücklich darauf hin, dass hier keine Beiträge erhöht würden, wie es an mancher Stelle anklinge. Man verbreitere lediglich die Bemessungsgrenze.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass bei der Beratung im Unterausschuss die Vertreter der Träger vertreten seien, die viele Kindertageseinrichtungen in Hagen unterhielten.

Da könne rückgekoppelt werden, was sozialverträglich  und was zumutbar und sinnvoll sei. Es sei sinnvoll, mit den Beteiligten zu einer guten Lösung zu kommen.

 

Herr Losch fragt, ob die demographische Entwicklung bei diesen Berechnungen berücksichtigt sei.

 

Herr Dr. Schmidt verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorlage „Kindergartenbedarfsplanung“, die im Februar des Jahres im Ausschuss beraten worden sei. Mit der Schließung von 5 Kindergärten passe man sich bereits der Infrastruktur an.

 

- 55.100 Steigerung der Heranziehungsquote beim Unterhaltsvorschuss

 

Auf die Frage von Herrn Strüwer nach der bestehenden Heranziehungsquote teilt

Herr Steuber mit, dass diese im Jahr 2005 bei 11 % lag und bis 2009 auf 17 % gesteigert werden konnte.

 

- 55.149 Schließung von Spielplätzen

 

Herr Goldbach merkt an, dass die eigentliche Zielsetzung verlorenginge, da man dieses Vorhaben jetzt im Rahmen der Konsolidierung berate. Ursprünglich sei dieser Ansatz gewählt worden, weil man die Qualität der Spielplätze auch unter Berücksichtigung demographischer Veränderungen in dieser Stadt langfristig halten wollte. Man habe seit drei, vier Jahren nicht in die Grundinstandhaltung der Spielplätze investieren können.

Solange kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliege, werde man in der Substanz abbauen. Gleichzeitig finde auch ein Werteverzehr statt. Zwei Ausnahmen habe es durch das Konjunkturpaket II gegeben. Nun müsse man mit der Kommunalaufsicht und der Kämmerei einen Weg finden, der eine Finanzierung der notwendigen Grundüberholungsmaßnahmen ermögliche. Man habe in diesem Zusammenhang einen Blick auf die einzelnen Wohnquartiere und Stadtbezirke geworfen und eine Bewertung vorgenommen. Am Ende sei man auf 33 Spiel- und Bolzplätze gekommen, bei denen die Verwaltung der Meinung sei, dass man sich dort zurückziehen könne. Dieser Abbau der Spielplätze solle für die verbleibenden Spielplätze die Qualität sichern.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass die Beratung über dieses Thema in den Bezirksvertretungen intensiv betrieben würde. Sein Vorschlag sei, kurz vor der Jugendhilfeausschusssitzung einen Termin zu vereinbaren, damit alle interessierten Ausschussmitglieder Gelegenheit hätten, über diese Thematik zu beraten.

 

Herr Reinke möchte wissen, ob die von Herrn Goldbach angesprochene Präsentation in den Bezirksvertretungen vorgestellt würde.

 

Herr Goldbach antwortet, dass das Verfahren und weitere Termine weitestgehend mit den Bezirksgeschäftsstellen abgestimmt seien.

 

Herr Strüwer merkt an, dass es bei der Entscheidung, welche Spielplätze aufgegeben werden könnten, zwei Kriterien gebe. Einerseits sei aufgeführt Qualität und Erreichbarkeit im Sozialraum, zweites Kriterium sei die potentielle Vermarktung der Grundstücke.

Ihm persönlich dränge sich die Vermutung auf, dass man bei einigen Spielplätzen zunächst auf die potentielle Vermarktungsmöglichkeit geschaut habe. 40 von 160 Spielplätzen sei eine große Zahl. Da lohne es sich, genauer hinzuschauen. Nicht aufgeführt sei, welcher Betrag damit eingespart werden könne.

 

Herr Goldbach erklärt, dass es dafür zwei Gründe gebe. Ursprünglich sei das nicht als Konsolidierung vorgesehen gewesen. Die Personalaufwendungen und Unterhaltungskoten seien beim Fachbereich 67 dargestellt. Aus diesem Grund ergebe sich hier keine Kostenersparnis für den Fachbereich Jugend und Soziales.

 

- 55.150, 55.150a und 55.150b Offene Kinder- und Jugendarbeit

 

Herr Strüwer erklärt zu dieser Maßnahme, dass dieser Bereich bereits im Rahmen des Jugendförderplans beraten und abgeschlossen sei. Für den gesamten Bereich ergäbe sich eine Kostenersparnis in Höhe von 180.000 € plus 72.000 € für Altenhagen. Diese Ersparnis sei dadurch möglich geworden, dass gewisse freie Träger, vor allen Dingen kirchliche Träger, Einrichtungen, die bisher bei der Stadt gewesen seien, übernommen hätten.

 

- 55.153 Wegbrechende Refinanzierung „soziale Stadt Altenhagen“

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass auch diese Maßnahme bereits im Jugendförderplan dargestellt sei.

 

- 55.161 Hilfen zur Erziehung (nur Transferleistungen)

 

Herr Goebels erläutert die Maßnahme. Hier gehe es darum, Tagesgruppenplätze abzubauen bzw. in flexible Maßnahmen umzuwandeln. Diese flexiblen Hilfen sollten allerdings stärker in dem Bereich der sozialen Gruppenarbeit eingesetzt werden.

Die Kinder, die man jetzt in der Tagesgruppe untergebracht habe, wolle man in den Bereichen  OGS und Schule erreichen.

Auf die Frage von Herrn Strüwer, wer diese flexiblen Hilfen anbiete, antwortet Herr Goebels, dass diese in Hagen vorwiegend vom Diakonischen Werk und BSH Selbecke angeboten würden. Es gebe daneben auch frei gewerbliche Anbieter, die mitwirkten.

Man könne sagen, dass es sich um eine sozialpädagogische Familienhilfe handele, allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau und sehr flexibel eingesetzt.

 

-  55.173 Abbau von Kita-Plätzen 3-6 Jährige

 

Herr Strüwer erklärt, dass diese Maßnahme im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung bis 2014 bereits beschlossen worden sei. Es gebe allerdings noch ein paar offene Fragen zu dieser Thematik.

 

- PK. 3110 Personalkosteneinsparung im TP 3110 Interne Dienste 55

 

Herr Steuber erläutert diese Maßnahme. Hier sei ein Beispiel dafür, wie in der Verwaltung eingespart  und in einem hohem Maß Personal abgebaut würde.

 

-PK. 3620 Personalkosteneinsparung im TOP 3620

                Jugendarbeit

 

Herr Strüwer merkt an, dass hier eine Bezirksjugendpflegerstelle eingespart werden solle. Außerdem ergäben sich Einsparungen im Kinder- und Jugendbüro, die Frau Fischer bei TOP 3 bereits angesprochen habe.

 

Frau Fischer macht deutlich, dass für die Jugendräte die unter den Konsequenzen aufgeführte Zukunft der Bezirksjugendräte von Bedeutung sei. Dort sei nur noch ein Jugendrat für alle Bezirke vorgesehen.

Sie seien der Meinung, dass die Existenz von 5 Bezirksjugendpflegern kein Luxus sei, sondern durchaus Sinn mache. Bereits jetzt sei es teilweise schwierig, alle Anliegen der Kinder und Jugendlichen in den Sitzungen abzuhandeln. Außerdem hätten viel weniger Jugendliche die Möglichkeit, sich zu engagieren. Die Jugendratsarbeit in Hagen sei

überdurchschnittlich erfolgreich. Sie appelliere an die Politik, die vorgesehene Entwicklung zu verhindern.

 

Herr Strüwer äußert seine Verwunderung darüber, dass man die Auswirkungen für diese Maßnahme beschreibe, ohne mit den jungen Leuten darüber geredet zu haben.

Wenn bei der Stadt eine Stelle im Bereich der Bezirksjugendpflege wegfalle, müsse nicht unbedingt Konsequenz sein, dass die Arbeit der Jugendräte beschnitten würde. Diese könne alternativ auch anders wahrgenommen werden.

 

Herr Fischer möchte wissen, welche Kosten ein Bezirksjugendrat verursache. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Kosten für ein solches Gremium enorm hoch seien. Es müsse doch möglich sein, ein Konzept zu finden, mit dem eine solche Arbeit fortgesetzt werden könne.

 

Herr Goldbach erklärt, dass dieser Vorschlag erst in der letzten Woche abgestimmt in den Rat gegangen sei. Die Kosten der Sitzungen der Bezirksjugendräte seien in der Tat nicht sehr kostenintensiv. Der Aufwand könne nicht darauf beschränkt werden. Es könne nicht sein, dass die Aufgaben weitergeführt würden trotz personeller Einsparungen.

Der Anteil der eingesparten Bezirksjugendpflegerstelle sei auch die noch vorhandenen drei Stellen verteilt worden. In dem Bereich werde eine ganze Stelle kompensiert.

Die drei Kollegen würden jetzt nicht die Einsparung einer weiteren halben Stelle in Form einer Verwaltungskraft und einer halben Stelle einer Kinder- und Jugendbeauftragten kompensieren. Irgendwann müsse Politik sich entscheiden, welche Leistungen man wolle. Dann müssten auch die Ressourcen bereitgestellt werden.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass es in Hagen 22 Jugendeinrichtungen gebe. In jeder dieser Einrichtungen werde auch politische Bildung angeboten. Man bezeichne sich als Interessenvertreter von jungen Leuten. Es müsse doch möglich sein, pro Bezirk jemanden zu finden, der die Begleitung der Bezirksjugendräte von einer Einrichtung aus übernehme. Da müsste eine Lösung gefunden werden.

 

Herr Dr. Schmidt ist dann damit einverstanden, wenn die Voraussetzungen, die Herr Goldbach geschildert habe, eingehalten würden. Das könne auch nicht in koordinierender Funktion an der Verwaltung hängen bleiben. Ein Vorschlag wäre, wenn sich eine Jugendorganisation dazu bereit erklären würde, diese Aufgabe zu übernehmen, müsse sich das in Transferleistungen, d.h. in Bezahlung einer halben Stelle wiederfinden.

 

- PK. 3630 Personalkosteneinsparung im TP 3630

                 Sonstige Leistungen Förderung junger Menschen

 

Herr Steuber erklärt, dass es sich hier um den Bereich der Jugendgerichtshilfe handele. Man habe hier einen Qualitätsstandard erreicht, der bei Einsparung einer Stelle nicht gehalten werden könne. Dann handele es sich nur noch um eine Mindestversorgung.

 

Herr Losch befürchtet, dass in dem Fall die Jugendkriminalität wahrscheinlich wieder ansteigen werde.

 

Herr Steuber erklärt, dass man diese Konsequenz nicht zwingend daraus folgern könne. Die Verwaltung erreiche jedes Jahr rund 1.500 Klageschriften. Natürlich ergebe sich daraus einer gewissen Arbeitsverdichtung. Man könne unter Umständen nicht in jedem Fall Kontakt zu den jugendlichen Straftätern halten. Man müsse allerdings berücksichtigen, dass neben der Jugendgerichtshilfe noch Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichte auch Beteiligte in dem Geschehen seien.

 

Herr Dittert möchte sich als Vertreter der Jugendrichter zu dieser Frage äußern.

Er habe sich anlässlich des heutigen Termins mit den Kollegen darüber unterhalten.

Aus ihrer Sicht sei das, was derzeit von Seiten der Jugendgerichtshilfe geleistet werde, bereits Minimalstandard. Weitere Stellenreduzierungen würden aus Sicht der Jugendrichter sehr kritisch gesehen.

 

Herr Goebels bestätigt, dass im Moment in dem Bereich der Minimalstandard gefahren werde. Intern habe man krankheitsbedingt bereits seit langer Zeit Ausfälle. Man habe sich bereits organisatorisch verändert. Es werde zugesehen, dass die Einzelrichtertermine wahrgenommen würden. Die Leistungen, die die Jugendlichen dann erhielten, würden natürlich weiterhin vorbehalten.

 

Herr Feldhaus erinnert in diesem Zusammenhang an einen interessanten Vortrag über die Zusammenarbeit von Jugendgerichtshilfe, Polizei und  Staatsanwaltschaft. Ihm sei seinerzeit deutlich geworden, dass schnelles Handeln gerade bei Jugendlichen, die das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt gerieten, sehr hilfreich sei. Er frage sich vor dem Hintergrund des Präventionsgedankens, ob man hier nicht an der falschen Stelle spare.

Herr Steuber erläutert die in dem Bereich noch ausgewiesenen Stellenfortfälle, die nicht zur Jugendgerichtshilfe gehören.

 

Herr Goebels erklärt, dass die Fallzahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe nicht gravierend gestiegen seien.

 

Herr Dittert ergänz hierzu, dass die Zahlen im Bereich der Gewaltkriminalität stark ansteigend seien. Das sei ein Bereich, der von der Öffentlichkeit sehr stark wahrgenommen werde. Das wolle er zu bedenken geben.

 

- PK. 3650 Personalkosteneinsparung im TP 3650

                Tageseinrichtungen für Kinder

 

Frau Versteeg-Schulte erläutert die Maßnahme.

 

- PK. 3660 Personalkosteneinsparung im TP 3660

                Einrichtungen der Jugendarbeit

 

Herr Strüwer erklärt, dass auch diese Maßnahme durch den Kinder- und Jugendförderplan abgedeckt sei.

 

- PK. 3670 Personalkosteneinsparung im TP 3670

                 Sonstige Einrichtungen für junge Menschen / Familien

 

Herr Goldbach erläutert die Maßnahme. Herr Steuber ergänzt die Ausführungen.

 

- PK. 4111 Personalkosteneinsparung im TP 4111

                  Gemeindenahe Therapie

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass über diese Maßnahme im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten werde.

 

- PK.  5113 Personalkosteneinsparung im TP 5113

                   Projekt Soziale Stadt

 

Herr Strüwer erklärt, dass auch diese Maßnahme bereits genannt worden sei.

 

Man habe in der heutigen Sitzung den Einstieg  in Form einer ersten Lesung genommen. Man werde noch sehr intensive Beratungen führen. Er wolle die Ausschussmitglieder ermutigen, diese Themen in ihren Fraktionen und Verbänden als Fachpolitiker einzubringen, um zu Vorschlägen zu kommen, die breite fachliche Zustimmung fänden.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage in 1. Lesung zur Kenntnis.

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sondersitzung des JHA

am 18. November 2010 erfolgen. 

Reduzieren

_

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen