16.09.2010 - 5.2 Ausbildung 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf die ausliegende Antwort der Verwaltung  (ANLAGE 7 der Niederschrift) auf die gestellten Fragen aus dem HFA vom 02.09.2010.

 

Frau Kramps kritisiert, dass die Tischvorlage in der Kürze der Zeit nicht gelesen werden konnte.

 

Herr Schisanowski merkt an, dass für eine angemessene Beratung des wichtigen Themas Ausbildung vorab das Personalentwicklungskonzept erforderlich gewesen wäre. Die SPD-Fraktion sieht die Gefahr, dass es in den nächsten Jahren zu einem Fachkräftemangel in der Verwaltung kommen wird. Daher behält sie sich vor, nach Prüfung des Personalentwicklungskonzepts einen Antrag auf Aufstockung der Ausbildungsplätze zu stellen. Der vorliegende Vorschlag und die Praxis der umliegenden Städte zeigt, dass Ausbildung trotz des § 82 GO NRW möglich ist und auch für das Jahr 2010 möglich gewesen wäre. Den aktuellen Zeitungsberichten konnte entnommen werden, dass der erste Auszubildende seine Klage auf Übernahme gewonnen hat. Das Vertrauen, welches die jungen Menschen seinerzeit mit Beginn ihrer Ausbildung in die Stadt Hagen gesetzt haben, sollte mit einer beruflichen Perspektive belohnt werden. Daher wird Herr Oberbürgermeister Dehm dazu aufgefordert, auf weitere juristische Auseinandersetzungen zu verzichten und in den noch streitigen Fällen die Übernahme der Auszubildenden zu erklären.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass das Personalentwicklungskonzept Gegenstand des Haushaltssicherungskonzepts ist. Die Entscheidung, in 2010 nicht auszubilden, wurde bereits vom vorherigen Oberbürgermeister getroffen. Dieser Entscheidung hat er sich aufgrund der personellen und finanziellen Situation der Stadt angeschlossen. Ab 2011 wird wieder ausgebildet, aber nur mit Versprechen, die tatsächlich eingehalten werden können. Es ist zu klären, ob ein juristischer Übernahmeanspruch besteht. Der aktuell entschiedene Fall hatte Besonderheiten und kann daher nicht auf die anderen Auszubildenden übertragen werden. Sollte sich herausstellen, dass die nächsten Gerichtsentscheidungen einen Übernahmeanspruch feststellen, dann wird überprüft, inwieweit dieses auf die anderen Auszubildenden übertragbar ist. Die Ursache für dieses Problem liegt in Entscheidungen der Vergangenheit.

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Beschluss:

 

Das Ausbildungsplatzangebot 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorlage wird am 16.09.2010 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen

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