16.09.2010 - 5.15 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 –Schwert...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig bittet für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen um eine getrennte Abstimmung.
Aufgrund des Verzichts auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit unter
Punkt b wird beantragt über die Punkte a und b zusammen und über den Punkt c einzeln
abzustimmen.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt wie beantragt abstimmen.
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 –
Schwerter Straße / Im Sümmern – in der z. Zt. gültigen Fassung zwecks Ausschluss weiterer Einzelhandelsansiedlungen in
diesem Bereich.
Geltungsbereich
:
Das Plangebiet/Änderungsgebiet
des vereinfachten Verfahrens zur 2. Änderung des Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 19 – Schwerter Straße / Im Sümmern - umfasst ausschließlich
dessen Erweiterungsbereich zwischen der Schwerter
Straße, dem Hellweg Baumarkt, der Grünfläche zwischen dem Bereich
Hammersteinstraße und dem Bereich Schieferstraße / Am Bügel sowie der
(Wohn–) Bebauung zwischen Schieferstraße und Schwerter Straße.
Es sind
dies die Flurstücke: 110, 111, 113, 114, 815, 821, 822, 823,
Flur 4,
Gemarkung Boele.
und die
Flurstücke: 576 (tlw.), 577, 578 (tlw.), 579, 580,
Flur
23, Gemarkung Boele.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
zu c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten
und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
19 – Schwerter Straße / Im Sümmern –, 2.
Änderung, mit den in dunkelgrüner Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich
der Begründung vom 27.07.2010 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Von
einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13
Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die
Begründung vom 27.07.2010 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die
öffentliche Auslegung der Änderung soll im 4. Quartal des Jahres 2010
durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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503,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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93,1 kB
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