16.09.2010 - 5.10 Einrichtung eines Servicezentrums - Sport (SZS)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 16.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Katja Bannenberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker vermisst die Deckelung des Betrags, welchen die Stadt Hagen für das Servicezentrum
Sport bereitstellt.
Herr Dr. Schmidt antwortet, dass der Betrag dem Haushaltsplan zu
entnehmen ist.
Herr Thielmann bezieht sich auf § 2 des Vertrags, der die Aufgaben des Servicezentrums
festlegt. Er führt aus, dass es die klassischen Sporteinrichtungen und
–hallen gibt sowie die Schwimmbäder und in diesem Zusammenhang Hagenbad.
Herr Thielmann möchte wissen, ob das Servicezentrum Sport für alle Sportler
zuständig ist und ob bei der Übertragung von Schlüsselgewalt die kleinen
Schwimmhallen inbegriffen sind. Außerdem möchte er in Erfahrung bringen, ob die
Stadt Hagen und die HVG einen Vertrag bezüglich des Hallenmanagements
abgeschlossen haben.
Herr Marscheider begrüßt die Einrichtung des Servicezentrums.
Nach dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über das Sportamt sei die
personelle Entscheidung für ihn nicht nachvollziehbar.
Frau Neuhaus möchte wissen, ob durch den heutigen Beschluss die in der Anlage 1
vorgesehenen Personen für die Stellen gesetzt sind. Sie ist der Auffassung,
dass der vorgesehene Geschäftsführer nicht den Anforderungen der
Rahmenrichtlinien des Landessportbundes entspricht. Daher sei es fraglich, ob
der Zuschuss des Landessportbundes wie vorgesehen gezahlt wird.
Herr Thieser berichtet, dass ein einvernehmlicher Dienstvertrag abgeschlossen wird.
Frau Neuhaus zitiert aus den Rahmenrichtlinien des Landessportbundes. Der Landessportbund
erwartet von einem Geschäftsführer, dass dieser in der Regel eine Ausbildung
als Sportlehrer, Diplom oder Sportfachwirt, Betriebswirt mit Schwerpunkt Sportmanagement
oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen kann. Sie bezweifelt weiterhin,
dass die vorgesehene Person diese Voraussetzungen erfüllt.
Herr Oberbürgermeister Dehm bittet darum, Personalien nicht in öffentlicher
Sitzung zu diskutieren.
Herr Thieser weist darauf hin, dass die Rahmenrichtlinien die Anforderungen in der Regel
erwarten. In vielen Stadtsportbünden in NRW gibt es bereits Ausnahmen.
Herr Strüwer begrüßt den Zusammenschluss des Sportamtes und des Stadtsportbundes. Dass
die Sportvereine im Vorfeld mit eingebunden wurden, bewertet er positiv. Er
geht auf die Aufgabe “Sport statt Gewalt“ aus § 2 des Vertrags ein.
Er möchte wissen, ob vorgesehen ist, dass mit dem bestehenden eingetragenen
Verein zusammengearbeitet wird.
Herr Feste bewertet die Bildung eines Servicezentrums ebenfalls positiv. Bei der
Personalplanung teilt er die Bedenken von Frau Neuhaus bezüglich des
Geschäftsführers.
Frau Kramps fragt, ob es vorgesehen und rechtlich zulässig ist, bei Ausscheiden
einer Verwaltungskraft diese durch eine Kraft des Stadtsportbundes zu ersetzen.
Herr Oberbürgermeister Dehm erinnert an den Zweck der Vorlage, die Kräfte
aus Sportverwaltung und Stadtsportbund zu bündeln um die Arbeit der
ehrenamtlich tätigen gemeinsam in den Sportvereinen zu unterstützen. Diese
Gemeinschaft ist keine juristische. In Zukunft ist es denkbar, dass die
Stadtverwaltung weniger Personal für diese Aufgabe stellen kann. Dann wird es innerhalb der Kooperation
Vereinbarungen geben, welche die Handlungsfähigkeit der Stadt weiterhin
gewährleistet.
Herr Dr. Schmidt erläutert, dass die Zusammenarbeit mit dieser
Vorlage beginnt und die Bedingungen laufend ausgestaltet und abgeändert werden
können. Er kritisiert, dass im öffentlichen Teil der Sitzung die
Geschäftsführerfähigkeit einer Person angezweifelt wird, welche bereits seit 17 Jahren im Sportamt
tätig ist und seit 9 Jahren die Funktion des Amtsleiters erfüllt und somit den
Anforderungen entspricht. Er geht auf die gestellten Fragen ein. Bestimmte
Verträge sind bisher noch nicht berücksichtigt worden. Die Stadt hat beispielsweise
einen Vertrag mit der HVG über das Wasserflächenmanagement. Da die
Verhandlungen in diesem und einigen anderen Bereichen viel Zeit in Anspruch
nehmen, werden diese nach und nach erfolgen, damit die Arbeit des Sportzentrums
zeitnah begonnen werden kann. Bei der
Übertragung von Sporthallen wird darauf geachtet, dass die Leistungsfähigkeit
der Vereine nicht beeinträchtigt wird, dieses ist analog für kleine
Schwimmhallen anwendbar.
Herr Dr. Fischer weist darauf hin, dass der Vorlage im
Fachausschuss einstimmig und ohne Enthaltung zugestimmt wurde. Für die
CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Richtlinienkompetenz in jedem Fall beim
Oberbürgermeister und der Politik verbleibt. Dieses ist auf Seite 3 der Vorlage
in Fettdruck hervorgehoben. Der Vertrag wird zunächst nur für zwei Jahre
abgeschlossen, daher hat die CDU-Fraktion beantragt, dass nach einem Jahr
bereits ein Zwischenbericht über die bisherigen Ausführungen sowie die neuen innovativen
Wege erfolgen wird.
Frau Neuhaus teilt die positive Einstellung gegenüber der Bildung des Servicezentrums.
Sie bittet aufgrund der personellen
Diskussion um eine Beratung dieser Einzelheit im nichtöffentlichen Teil.
Herr Krippner begrüßt die Schnittstellenbereinigung zwischen Stadtsportbund und Sportverwaltung.
Er geht ebenfalls auf die bereits von Dr. Fischer genannten Punkte ein.
Herr Thieser führt aus, dass der Sinn des Zusammenschlusses nur darin liegen kann,
dass die Servicefunktion für die Hagener Sportvereine verbessert, vereinfacht
und beschleunigt wird. Er erläutert hierzu die derzeitige Situation. Der
Stadtsportbund und das Sportamt sind zwar in einem Gebäude ansässig, haben aber
jeweils eine eigene Telefonanlage, eine unabhängige EDV, eine unabhängige
Datenbank. Das Sportamt ist aufgrund einer Teilzeitbesetzung nur vormittags
erreichbar. In Zukunft wäre das Servicezentrum ganztägig erreichbar, unter
einer Telefonnummer, mit einer gemeinsamen EDV und Datenbank. Dieses wird
verdeutlichen, dass die Interessen und Ziele der städtischen Sportpolitik, des
Stadtsportbundes und der Vereine in eine gemeinsame Richtung führen. Das
Einsparpotential der Sachkosten wird durch dieses Beispiel ebenfalls deutlich.
Es handelt sich heute nur um einen Grundsatzentscheidung. Er schließt sich der
Kritik von Dr. Schmidt über die öffentliche Diskussion von Personalien an.
Frau Kramps möchte wissen, ob der Rat bei der Intensivierung der Aufgaben und Abläufe
erneut beteiligt wird. Des Weiteren möchte sie eine konkrete Antwort auf ihre
vorherige Frage zum möglichen Wiederbesetzungsverfahren bei Ausscheiden einer
Verwaltungskraft.
Herr Oberbürgermeister Dehm bestätigt, dass es nach einem Jahr eine
Reflektion und laufend die Möglichkeit der Mitgestaltung und Einwirkung durch
den Rat oder den Sport- und Freizeitausschuss geben wird.
Herr Dr. Schmidt führt aus, dass weiterhin die Beteiligung des
Geschäftsführers des Servicezentrums am Sport- und Freizeitausschuss vorgesehen
ist. Somit ist ein regelmäßiger Austausch mit der Politik gewährleistet. Sofern
die Möglichkeit besteht, Verwaltungskräfte durch ehrenamtliche Mitarbeiter zu
ersetzen wird dieses thematisiert. Hierbei sollte das Ziel, geeignete Personen
für den Sport zu finden, die Hauptrolle spielen.
Herr Röspel zitiert aus der Vorlage, Seite 3, der Satz unter dem Fettgedruckten.
Eine verstärkte Einbeziehung der Politik in den Stadtsportbund durch beratende
Mandate im Vorstand ist kurzfristig anzustreben. Er möchte wissen, was darunter
zu verstehen ist.
Herr Thieser erläutert, dass bei einem heutigen positiven Beschluss des Rates der Vorstand
des Stadtsportbundes in Zukunft den Vorsitzenden des Sport- und Freizeitausschusses
und dessen Stellvertreter zu jeder Vorstandssitzung des Stadtsportbundes
einladen wird, damit die Kooperation auf dieser Ebene ebenfalls gewährleistet
werden kann.
Beschluss:
- Die
Aufgaben des Sportamtes werden künftig gemeinsam mit dem Stadtsportbund in
einem Servicezentrum Sport auf der Grundlage des in der Anlage dargestellten
Vertrages gebündelt wahrgenommen werden.
- Städtischerseits
wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben für das Servicezentrum Sport werden dem
neuen Fachbereich Bildung, Schule und Sport übertragen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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13,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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38,8 kB
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