15.09.2010 - 5.5 Gehölzrodungen aus Verkehrssicherungsgründenhie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Boecker  gibt einen kurzen Sachstandsberichtes und macht deutlich, dass es sich bei den gefällten Bäumen um eine Maßnahme zur Verkehrssicherungspflicht gehandelt habe.

Er verweist auf die rechtlichen Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht.

 

Herr Panzer hebt hervor, dass er über die großflächige Baumrodung entsetzt gewesen sei.

Er macht deutlich, dass eine so große Maßnahme im Vorfeld mit einer Begründung der Erforderlichkeit bekanntgegeben werden müsste.

Es sein nicht nachzuvollziehen, warum nur auf einer Straßenseite die Bäume wegen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden mussten und es auf der anderen Straßenseite nicht notwendig gewesen sei. Durch die massiven Fällaktionen würde sich das städtische Ortsbild enorm verändern. Er bittet die Verwaltung, bei zukünftigen zusammenhängenden Baumfällungen, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ableiten und keine unmittelbare Gefahr darstellen würden, im Vorfeld die Bezirksvertretung zu informieren.

 

Herr Boecker teilt im Wesentlichen die Meinung von Herrn Panzer macht, jedoch deutlich, dass sich der Waldrand an der Knippschildstraße von anderen Waldrändern insofern unterscheide, dass er besonders windbruchgefährdet sei. Bei Entfernung  einzelner Bäume seien die restlichen Bäume um so mehr durch den Wind gefährdet.

Da der Wald auf der gegenüberliegenden Seite der Straße aus anderen Baumarten und Altersklassen bestehe, gehe von diesen Bäumen keine große Gefahr aus. Er betont, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch zivil- und haftungsrechtliche Folgen habe.

 

Herr Fritzsche möchte wissen, ob in naher Zukunft ähnliche Fällaktionen geplant seien.

 

Herr Boecker entgegnet, dass das ganze Jahr Bäume auf Verkehrssicherheit geprüft würden. In der Regel beschränkten sich die Fällungen auf einzelne Bäume. Vorerst seien keine weiteren Großaktionen vorgesehen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

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