08.09.2010 - 5.1 BfH - Überprüfung der Abbautiefe im Steinbruch ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voss weist auf die mehrfache Vorlage der Anfrage hin, jedoch sei in der letzten Sitzung entschieden worden, das Thema erneut aufzugreifen, siehe Niederschrift.  Dies erfolge hiermit.

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass die Firma verpflichtet sei, alle zwei Jahre die Abbautiefe  nachzuweisen. Vor ca. zwei Wochen sei die Firma offiziell schriftlich aufgefordert worden, diesen Nachweis für die laufende Periode zu erbringen. Herr Dr. Schmidt hofft, die entsprechende Auswertung in der nächsten Sitzung präsentieren zu können.

Frau Buddeberg möchte aufgrund der Nachvollziehbarkeit eine schriftliche Antwort auf die gestellten Fragenkataloge.

 

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Anlagen zur Vorlage