15.09.2010 - 7.6 Bauvoranfrage:Nutzungsänderung in ein erotische...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Thomys teilt mit, dass aus rechtlichen und faktischen Gründen keine Bedenken gegen die geplante Nutzung an der Weststraße 145 bestünden. Aus Sicht der Denkmalbehörde sei man erfreut, dass das Gebäude nach so langer Zeit einer Nutzung zugefügt werden könne und nicht mehr dem Verfall unterliege. Dabei käme es nicht so sehr auf die Art der Nutzung sondern um den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses an.

Herr Thomys merkt an, dass es sich hier erst um eine Bauvoranfrage handle. Sobald ein Bauantrag vorliege, werde gründlich geprüft, dass das Gebäude unter denkmalrechtlichen Bedingungen instand gesetzt werde. Es werde dabei auch geprüft, ob die vorgesehnen 54 Parkplätze nötig seien. Die gesamte Erschließungssituation sei ebenfalls

noch zu hinterfragen.

 

Herr Mosch würde es gern sehen, dass das denkmalgeschützte Haus einer Nutzung zugeführt wird. Er macht deutlich, dass die denkmalrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen seien und hofft die Bausubstanz erhalten zu können. Zu beachten sei, dass  der Charakter des denkmalgeschützten Gutshofes insgesamt erhalten bleibe.

 

Herr Thomys entgegnet, dass aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken bestünden. Man werde jedoch den Antrag zur zukünftigen Nutzung gründlich prüfen.

 

Herr Panzer stellt die geplante Nutzung für das denkmalgeschützte Gebäude in Frage. 

 

Herr Kohaupt hebt hervor, dass wichtig sei, die denkmalwürdige Substanz des Gebäude   zu erhalten.

 

Herr Schädel erläutert die Besitzverhältnisse des Objektes. Er macht deutlich, dass die Stadt Hagen nie Eigentümer des Gebäudes gewesen sei. Es seien seitens der Stadt Hagen, lediglich Ersatzvornahmen zur Erhaltung des Denkmals durchgeführt worden.  

                                                          

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage:

Nutzungsänderung in ein erotisches Separee mit Wellnessbereich sowie 54 Parkplätzen auf dem Grundstück Weststraße 145 zur Kenntnis.

 

Zusatz:

Die Verwaltung wird gebeten das Thema „Denkmalschutz“ besonders zu berücksichtigen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=109985&selfaction=print