15.09.2010 - 7.4 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 –Schwert...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 – Schwerter Straße / Im Sümmern – in der z. Zt. gültigen Fassung zwecks Ausschluss weiterer Einzelhandelsansiedlungen in diesem Bereich.

 

Geltungsbereich :

Das Plangebiet/Änderungsgebiet des vereinfachten Verfahrens zur 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 – Schwerter Straße / Im Sümmern - umfasst ausschließlich dessen Erweiterungsbereich zwischen der Schwerter Straße, dem Hellweg Baumarkt, der Grünfläche zwischen dem Bereich Hammersteinstraße und dem Bereich Schieferstraße / Am Bügel sowie der (Wohn–) Bebauung zwischen Schieferstraße und Schwerter Straße.

 

Es sind dies die Flurstücke: 110, 111, 113, 114, 815, 821, 822, 823,

Flur 4, Gemarkung Boele.

 

und die Flurstücke: 576 (tlw.), 577, 578 (tlw.), 579, 580,

Flur 23, Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 19 – Schwerter Straße / Im Sümmern –, 2. Änderung, mit den in dunkelgrüner Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom 27.07.2010 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Die Begründung vom 27.07.2010 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im 4. Quartal des Jahres 2010 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage