02.09.2010 - 7.2 Änderung der Vergnügungssteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krippner möchte wissen, ob aufgrund der Änderung der Vergnügungssteuersatzung neue Bescheide ausgestellt werden.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass sich die Rechtsprechung stetig wandelt, weshalb aus Gründen der Rechtssicherheit auch die Vergnügungssteuersatzung regelmäßig der Anpassung bedarf. In Einzelfällen kann es dadurch zur Ausstellung neuer Bescheide kommen.

 

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Beschluss:

 

Der I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen (Vergnügungssteuersatzung) vom 18.12.2008 wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft. Die geänderte Vergnügungssteuersatzung ist als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=109938&selfaction=print