29.09.2010 - 3 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 29.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grzeschista begrüßt die Herren Kroniger und Henze von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Herr Kroniger erläutert die
Eckdaten des „Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts zum 31.12.2009“ im Rahmen eines Vortrages (Der Vortrag ist
der Niederschrift als Anlage beigefügt).
Herr Aßmuth fragt, ob es in dem Bericht eine Übersicht über die Immobilienwerte
gibt. Herr Kroniger führt aus, dass der HABIT keine Immobilien besitzt. Herr
Böhm hat eine Nachfrage zum im Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vorgesehenen „Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände“. Herr Kroniger erläutert, dass es sich beim
HABIT z.B. um selbsterstellte Software handeln könnte. Die Aufwendungen dafür
würden bisher unmittelbar die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) belasten. Nach
der Neuregelung des BilMoG könnte der Aufwand aktiviert werden und somit im
Rahmen der Abschreibungen die GuV nur zeitanteilig belasten. Hintergrund der
Regelung ist eine Stärkung des Innovationspotenzials deutscher Unternehmen.
Herr Böhm geht auf das dargestellte Risiko „Fachpersonalmangel“ ein. Er
unterstreicht die Alternativlosigkeit der Sparanstrengungen der Kommunen. Der
Sparzwang muss natürlich auch auf den HABIT durchwirken. Er stellt jedoch die
Art und Weise wie dies passiert in Frage. Das Problem, das beim HABIT besteht
ist, dass hier kein Einfluss darauf besteht, wie z.B. Konsolidierungserfolge,
die durch Softwareeinsatz in einem Amt entstehen, zumindest zum Teil dem
Betrieb angerechnet werden. Das führt dazu, dass der HABIT z.B. beim
Personaleinsatz mehr auf der Sollseite hat, als er eigentlich haben müsste. Die
Diskussion wiederholt sich seit Jahren, an welcher Stelle ist Konsolidierung,
die der HABIT erbringt, so zu bewerten, dass sie auch dem HABIT
„gutgeschrieben“ wird. Hier müsste vom Betriebsausschuss ein Signal
gesendet werden, wie man das realisieren könnte, denn ansonsten beschneiden wir
uns in unserer eigenen Fähigkeit zur Konsolidierung, obwohl gerade durch
Technik noch einiges bewirkt werden könnte. Herr Thurau führt aus, dass
der HABIT die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Betriebes sichern muss
und gerade dazu ist das rechtlich vorgegebene Risikomanagement da. Deshalb muss
ein solches Risiko auch aufgelistet werden. Ebenso ist der Wirtschaftsprüfer
verpflichtet, darauf hinzuweisen. So ergibt sich ein Spannungsfeld, das
besonders den 1. Betriebsleiter trifft, dem als Kämmerer die Aufgabe
Konsolidierung obliegt, der aber als Betriebsleiter ein solches Risiko benennen
muss. Wir verkennen als Betrieb nicht, dass wir die Verpflichtung der Stadt zur
Konsolidierung natürlich mittragen müssen. Herr Gerbersmann stimmt den
Ausführungen zu. Er verweist jedoch auch auf die bisher stattgefundenen
Bürgerversammlungen zur Konsolidierung und die dort massiv vorgetragenen
Forderungen von Bürgern und Politik hinsichtlich eines verstärkten
Personalkostenabbaus. Bei der Aufstellung des HSK hat man sich davon leiten
lassen, was bei den Personalkosten realistisch abbaubar ist. Realistisch sind
eben die ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ggfs. noch einige
Beschäftigte, die über Anreize wie Altersteilzeit oder Abfindungen bereits
sind, die Stadt zu verlassen. Damit ist die Frage des Personalabbaus endlich
und es wird deutlich, dass die Stadtspitze darauf angewiesen ist, diese
Fluktuation so weit wie eben möglich zu nutzen. Gleichwohl sieht Herr
Gerbersmann nach seiner persönlichen Einschätzung auch irgendwann die
Notwendigkeit auf den HABIT zukommen,
extern einzustellen. Dies schmälert dann jedoch die Konsolidierungsvorgaben im
Bereich der Personalkosten.
Herr Grzeschista begrüßt, dass dieses Thema auch mal durch einen
Externen aufgezeigt wurde. Herr Böhm
spricht an, dass aber auch der Bereich der interkommunalen
Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang noch stärker in den Fokus genommen werden
muss. Darüber hinaus weist er noch mal auf die Notwendigkeit hin, die Konsolidierungswirkung
des HABIT in irgendeiner Form sichtbar zu machen. Bisher verschwindet diese
Wirkung im „Off“ und ist weder Bürgern noch Ratsmitgliedern
ersichtlich. Ansonsten werden die Legitimationsprobleme des HABIT größer. Herr
Gerbersmann führt aus, dass im Rahmen des Konsolidierungs-Controllings in
Absprache mit der Bezirksregierung auch die Darstellung externer Faktoren
vorgesehen ist. Beim HABIT gibt es insoweit einen Sondereffekt, weil nicht nur
externe Faktoren auf ihn zukommen, sondern auch Aufwände entstehen, weil die
Verwaltung Wünsche an die IT äußert, die hier zu Mehrkosten führen. Beim HABIT
müssen insoweit auch diese durch den Auftraggeber verursachten Effekte dargestellt werden. So
kommt dann auch Transparenz in die Angelegenheit. Den Hinweis zur
interkommunalen Zusammenarbeit nimmt Herr Gerbersmann ebenfalls auf und
stellt die derzeitigen Aktivitäten dar.
Herr Grzeschista bedankt sich noch mal bei den Wirtschaftsprüfern
für die langjährige Zusammenarbeit, die aufgrund der internen Regelungen jedoch
mit diesem Jahresabschluss beendet werden muss.
Beschluss:
· Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
·
Der Jahresabschluss 2009 wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im
Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
o
Einstellung in eine neue zweckgebundene Rücklage
„Grundsicherung des technischen Betriebes (Stromversorgung, USV,
Ausfallsicherung)“ in Höhe von 204.244,35 €.
· Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
· Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im November 2010 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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960,4 kB
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Anlagen
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172,3 kB
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