29.09.2010 - 3 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Grzeschista begrüßt die Herren Kroniger und Henze von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Herr Kroniger erläutert die Eckdaten des „Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2009“ im Rahmen eines Vortrages (Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt).

 

Herr Aßmuth fragt, ob es in dem Bericht eine Übersicht über die Immobilienwerte gibt. Herr Kroniger führt aus, dass der HABIT keine Immobilien besitzt. Herr Böhm hat eine Nachfrage zum im Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) vorgesehenen „Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände“. Herr Kroniger erläutert, dass es sich beim HABIT z.B. um selbsterstellte Software handeln könnte. Die Aufwendungen dafür würden bisher unmittelbar die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) belasten. Nach der Neuregelung des BilMoG könnte der Aufwand aktiviert werden und somit im Rahmen der Abschreibungen die GuV nur zeitanteilig belasten. Hintergrund der Regelung ist eine Stärkung des Innovationspotenzials deutscher Unternehmen.

 

Herr Böhm geht auf das dargestellte Risiko „Fachpersonalmangel“ ein. Er unterstreicht die Alternativlosigkeit der Sparanstrengungen der Kommunen. Der Sparzwang muss natürlich auch auf den HABIT durchwirken. Er stellt jedoch die Art und Weise wie dies passiert in Frage. Das Problem, das beim HABIT besteht ist, dass hier kein Einfluss darauf besteht, wie z.B. Konsolidierungserfolge, die durch Softwareeinsatz in einem Amt entstehen, zumindest zum Teil dem Betrieb angerechnet werden. Das führt dazu, dass der HABIT z.B. beim Personaleinsatz mehr auf der Sollseite hat, als er eigentlich haben müsste. Die Diskussion wiederholt sich seit Jahren, an welcher Stelle ist Konsolidierung, die der HABIT erbringt, so zu bewerten, dass sie auch dem HABIT „gutgeschrieben“ wird. Hier müsste vom Betriebsausschuss ein Signal gesendet werden, wie man das realisieren könnte, denn ansonsten beschneiden wir uns in unserer eigenen Fähigkeit zur Konsolidierung, obwohl gerade durch Technik noch einiges bewirkt werden könnte. Herr Thurau führt aus, dass der HABIT die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Betriebes sichern muss und gerade dazu ist das rechtlich vorgegebene Risikomanagement da. Deshalb muss ein solches Risiko auch aufgelistet werden. Ebenso ist der Wirtschaftsprüfer verpflichtet, darauf hinzuweisen. So ergibt sich ein Spannungsfeld, das besonders den 1. Betriebsleiter trifft, dem als Kämmerer die Aufgabe Konsolidierung obliegt, der aber als Betriebsleiter ein solches Risiko benennen muss. Wir verkennen als Betrieb nicht, dass wir die Verpflichtung der Stadt zur Konsolidierung natürlich mittragen müssen. Herr Gerbersmann stimmt den Ausführungen zu. Er verweist jedoch auch auf die bisher stattgefundenen Bürgerversammlungen zur Konsolidierung und die dort massiv vorgetragenen Forderungen von Bürgern und Politik hinsichtlich eines verstärkten Personalkostenabbaus. Bei der Aufstellung des HSK hat man sich davon leiten lassen, was bei den Personalkosten realistisch abbaubar ist. Realistisch sind eben die ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ggfs. noch einige Beschäftigte, die über Anreize wie Altersteilzeit oder Abfindungen bereits sind, die Stadt zu verlassen. Damit ist die Frage des Personalabbaus endlich und es wird deutlich, dass die Stadtspitze darauf angewiesen ist, diese Fluktuation so weit wie eben möglich zu nutzen. Gleichwohl sieht Herr Gerbersmann nach seiner persönlichen Einschätzung auch irgendwann die Notwendigkeit  auf den HABIT zukommen, extern einzustellen. Dies schmälert dann jedoch die Konsolidierungsvorgaben im Bereich der Personalkosten.

 

Herr Grzeschista begrüßt, dass dieses Thema auch mal durch einen Externen aufgezeigt wurde. Herr Böhm  spricht an, dass aber auch der Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang noch stärker in den Fokus genommen werden muss. Darüber hinaus weist er noch mal auf die Notwendigkeit hin, die Konsolidierungswirkung des HABIT in irgendeiner Form sichtbar zu machen. Bisher verschwindet diese Wirkung im „Off“ und ist weder Bürgern noch Ratsmitgliedern ersichtlich. Ansonsten werden die Legitimationsprobleme des HABIT größer. Herr Gerbersmann führt aus, dass im Rahmen des Konsolidierungs-Controllings in Absprache mit der Bezirksregierung auch die Darstellung externer Faktoren vorgesehen ist. Beim HABIT gibt es insoweit einen Sondereffekt, weil nicht nur externe Faktoren auf ihn zukommen, sondern auch Aufwände entstehen, weil die Verwaltung Wünsche an die IT äußert, die hier zu Mehrkosten führen. Beim HABIT müssen insoweit auch diese durch den Auftraggeber  verursachten Effekte dargestellt werden. So kommt dann auch Transparenz in die Angelegenheit. Den Hinweis zur interkommunalen Zusammenarbeit nimmt Herr Gerbersmann ebenfalls auf und stellt die derzeitigen Aktivitäten dar.

 

Herr Grzeschista bedankt sich noch mal bei den Wirtschaftsprüfern für die langjährige Zusammenarbeit, die aufgrund der internen Regelungen jedoch mit diesem Jahresabschluss beendet werden muss.

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Beschluss:

·        Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

·        Der Jahresabschluss 2009 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:

 

o  Einstellung in eine neue zweckgebundene Rücklage „Grundsicherung des technischen Betriebes (Stromversorgung, USV, Ausfallsicherung)“ in Höhe von 204.244,35 €.

 

·        Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

·        Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im November 2010 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen