01.09.2010 - 10 Sicherung der Trägerpluralität bei den Angebote...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 01.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Klos-Eckermann
begründet den Antrag der SPD-Fraktion.
Herr Reinke weist darauf
hin, dass es hier nicht um zusätzliche Einsparungen gehe, sondern um die Überführung
kommunaler Einrichtungen in eine freie Trägerschaft. Dabei bliebe in jedem
Bezirk eine kommunale Einrichtung erhalten. So wie der Jugendförderplan
beschlossen worden sei, sei ja absehbar, dass diese kommunalen Einrichtungen
erhalten blieben. Dies sei nur in dem Fall denkbar, wenn sich auf der
personellen Seite Engpässe ergäben. Er hält den Zusatzantrag der SPD-Fraktion
für nicht förderlich und überflüssig. Man binde sich in unangemessener Form. Bei
entstehenden personellen Engpässen müsse der Jugendhilfeausschuss die
Möglichkeit haben, flexible Lösungen zu finden. Er plädiert dafür, den
Verwaltungsvorschlag anzunehmen.
Frau Helling macht
deutlich, dass die FDP- Fraktion kommunale Einrichtungen in allen Stadtteilen für begrüßenswert halte.
Dennoch könne sie nicht erkennen, welchen Vorteil die Zustimmung zu einem
solchen Antrag bringen solle. Man würde sich damit nur unnötig knebeln. Man
sollte lieber wie üblich im Einzelfall die optimale Lösung suchen.
Herr Fischer richtet die
Frage an die SPD-Fraktion, wie man sich die Zunkunft der Einrichtungen
vorstelle, wenn Personal dafür seitens der Kommune nicht mehr zur Verfügung
gestellt werden könne.
Frau Klos-Eckermann macht
deutlich, dass es hier darum ginge, Flagge zu zeigen.
Man wolle den Restbestand kommunaler Einrichtungen erhalten. Wenigstens
eine kommunale Einrichtung pro Bezirk müsse erhalten bleiben. Ihr Anliegen sei
es, dieses Anliegen in einem Beschluss festzuschreiben.
Herr Dr. Schmidt macht
deutlich, dass das Problem für die Verwaltung das personelle Ausbluten sei.
Hier solle ein Signal vom Jugendhilfeausschuss ausgehen, dass eine bestimmte
Personaldecke absolut notwendig sei. Er verstehe den Antrag als Unterstützung
der Position der Mitarbeiter.
Frau Köppen erklärt, dass
sie den Antrag auch unterstützen möchte. Sie sei sehr dafür, die Trägervielfalt
zu erhalten. Das könne man mit einem solchen Antrag deutlich machen.
Frau Brkowski spricht sich
auch für den Antrag aus, da es um eine zusätzliche Sicherung eines bereits
gefassten Beschlusses gehe. Die gute Kooperation, die bisher gegeben sei,
stelle eine Qualität dar.
Herr Strüwer macht deutlich, dass die Leistungen, die mit
dem Jugendförderplan beschlossen worden seien, unantastbar seien. Es gehe um
die Aufgabenwahrnehmung. Man sei sich doch darüber in der Sache einig, dass der
Erhalt städtischer Einrichtungen notwendig sei.
Er wünsche sich, dass man den Kurs bis 2014 noch durchhalten und die
städtischen Einrichtungen weiterhin vorhalten könne. Er sei der Meinung, dass
der Antrag als Handlungsempfehlung zu bewerten sei, aber nicht als Beschluss,
da er im Zweifel nicht realisierbar sei.
Herr Fischer erklärt, dass
er eine Formulierung für nützlicher halte, die beinhalte, innerhalb des
beschlossenen Jugendförderplans bei personellen Veränderungen auch Einstellungen vornehmen zu können. Das sei doch der Punkt,
um den es eigentlich gehe. Ein solcher Antrag habe klare Signalwirkung.
Herr Goldbach erläutert,
was die Verwaltung veranlasst hat, die Vorlage in der vorliegenden Form dem
Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschlüsse über externe
Einstellungen könne der Jugendhilfeausschuss nicht fassen, da das der
Organisationsgewalt des Oberbürgermeisters unterliege, möglicherweise auch der
Kommunalaufsicht. Der Jugendhilfeausschuss könne darüber beschließen, wie er
die Jugendhilfelandschaft in Hagen mit welchen Trägerschaften gestalten wolle.
Herr Steuber erklärt, dass er sich ärgere, dass die
Verwaltung nicht selber darauf gekommen sei, diesen Vorschlag aus dem
SPD-Antrag zu machen. Es sei ein Appell, den der Jugendhilfeausschuss
formuliere bezüglich der strategischen Ausrichtung der Trägerlandschaft in
Hagen, die den Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht als
Adressaten erreichen müsse. Wenn Trägervielfalt unter Einbezug
städtischer Angebote gewollt sei, müssten auch externe Einstellungen möglich
sein.
Herr Reinke bittet noch
einmal, den Verwaltungsvorschlag zu beschließen.
Herr Fischer hat den
Wortbeitrag von Herrn Steuber dahingehend verstanden, dass Meinung der
Verwaltung sei, dass der Antrag der SPD-Fraktion helfen könnte. Daher
appelliere er an den Ausschuss, den SPD-Antrag zu unterstützen.
Herr Strüwer fasst den
Inhalt der Diskussion zusammen und stellt den Beschlussvorschlag und den
weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion getrennt zur Abstimmung.
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
- Aufgrund der personellen Situation in den kommunalen Jugendeinrichtungen sollen die Jugendzentren Rummenohl und Vorhalle bereits zum 1.1.2011 in eine andere Trägerschaft übergeben werden.
- Zur Fortführung der Arbeit im Spiel- und Sportpark Emst und zur Realisierung des Familienzentrums wird eine Kooperation mit dem Jugendring Hagen ab dem 1.7.2010 angestrebt. Die durch die dortige Stellenvakanz eingesparten Personalkosten werden für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßig als Fördermittel / Transferaufwendungen bereitgestellt und in den Folgejahren entsprechend kostenneutral eingeplant.
- Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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35,3 kB
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