01.09.2010 - 8 Geschäftsbericht 2009 für den Fachbereich Jugen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 01.09.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer erinnert
daran, dass Herr Steuber in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses sehr
ausführlich in den Geschäftsbericht eingeführt und auf bedeutsame Veränderungen
der beiden letzten Jahre hingewiesen habe.
Ihm sei aufgefallen, dass der Bereich der UVG-Leistungen ein Paradebeispiel dafür sei, dass die
Kommune einen Auftrag seitens des Landes und es gelte das Konnexitäts-
prinzip. Das sage aus, dass die Kosten, die anfielen, von dem gedeckt
sein müssten, der den Auftrag gebe. Hier habe man die Situation, dass man
letztendlich einen Zuschussbedarf in Höhe von fast einer Million Euro habe. Der
gewährte Unterhaltsvorschuss, der eigentlich vom Unterhaltspflichtigen
erstattet werden müsste, könne zu einem großen Teil nicht eingetrieben werden.
Man habe eine Steigerung der Einzugsquote von 11 % auf 17 % erzielt. Habe es in
der Vergangenheit Klagen von Kommunen gegen das Land gegeben? Wie hoch seien
die Kosten für die Vollstreckungsmaßnahmen gewesen? Sei geplant, diese noch
weiter zu intensivieren?
Herr Steuber antwortet,
dass es sich hierbei um öffentlich-rechtliche Geldforderungen handele und daher
die Zuständigkeit der Stadtkasse gegeben sei. Die Kosten dieser Maßnahmen habe
man daher nicht besonders erhoben. Die Quote solle im Rahmen des
Sanierungspaketes gesteigert werden. Hier sei der Vergleich immer zwischen 2008
und 2014. Die Quote von 17 % sei sehr gut und der stabilen Personallage zu
verdanken.
Zur Verletzung des Konnexitätsprinzips führt Herr Dr. Brauers aus,
dass dieses Prinzip in vielen Bereichen verletzt würde. In der Anfangszeit, als
das Land verstärkt Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt habe, hätten die
Kommunen das lediglich zur Kenntnis genommen und sich nicht gewehrt. Das ändere
sich jetzt. Ob das im UVG-Bereich vom Städtetag konkret angedacht würde, wisse
er nicht. Er gehe davon aus, dass man vorrangig bei den neuen Gesetzten die
Konnexität prüfen lasse.
Bezug nehmend auf die Heranziehungsquote von 17 % teilt er mit, dass
diese nicht zu toppen sei. Das sei die Zielmarke und mit dieser werde man die
Konsolidierung erreichen.
Herr Dr. Schmidt berichtet
von einer Klage im Bereich der Versorgungsverwaltung, bei der das
Landesverfassungsgericht für das Land entschieden habe. Die Gerichte täten sich
schwer, eine Verletzung des Konnexitätsprinzips anzuerkennen. Er nähme die Anregung aus dem UVG-Bereich
mit in den Sozialausschuss des Städtetages.
Herr Strüwer hat eine
Frage zur Meldung der Kindeswohlgefährdungen. In der Aufarbeitung sei ein
Rückgang der Meldungen von 2008 auf 2009. Ihm sei eine Zahl besonders ins Auge
gefallen. Bei den eigenen Beobachtungen
allgemeiner Sozialdienst seien für 2008 8 Meldungen aufgeführt und für das Jahr
2009 117 Meldungen. Gebe es dafür eine Erklärung.
Herr Dr. Brauers verspricht,
die Sachlage prüfen, vermutet aber, dass es hier zu einem Zahlendreher gekommen
ist.
Hinweis der Schriftführerin: Es
handelt sich hierbei tatsächlich um einen Schreibfehler. Der Niederschrift ist
eine Anlage beigefügt, aus der sich die richtigen Zahlen ergeben!
Weiterhin nimmt Herr Strüwer Bezug auf die begonnen Inobhutnahmen.
Die unterschiedlichen Zahlen in den verschiedenen Stadtteilen seien gewaltig.
Wie ließe sich das erklären?
Herr Dr. Brauers weist
darauf hin, dass die Zahl der Inobhutnahmen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt
deutlich heruntergegangen seien.
Herr Strüwer ist der
Meinung, dass diese Zahlen belegten, wie wichtig es sei, gerade in diesen
Bereichen wie zum Beispiel in Wehringhausen präventiv zu arbeiten.
Herr Steuber erklärt, dass das für Wehringhausen ein
deutliches Ergebnis der Veränderungen sei, die sich im Stadtgebiet eingefügt
hätten. Man habe jetzt eine Station vor Ort. Es handele sich hier um ein sehr
niederschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Hier bestehe die Möglichkeit, durch
praktische Hilfe jeglicher Art teure Erziehungshilfen zu vermeiden.
Wehringhausen sei der am meisten belastete Stadtteil dieser Stadt, was Transferleistungen
und Erziehungshilfen anginge.
Frau Schmieta ergänzt,
dass in Wehringhausen und auch in Altenhagen die Bevölkerungsstruktur einen
hohen Einfluss habe. Man habe in beiden Stadtteilen einen sehr hohen Anteil von
Migranten. Dort sei die Schwelle, auf das Jugendamt zuzugehen und Hilfen
relativ frühzeitig in Anspruch zu nehmen, sehr hoch. Durch die neuen Hilfen sei
es zu deutlich weniger Inobhutnahmen gekommen. Die Tendenz sei eindeutig zu
erkennen.
Frau Schwerdtfeger als
Pastorin in Wehringhausen bestätigt diese Aussage. Durch praktische Hilfe werde
Vertrauen zu den Menschen aufgebaut. Dann sei die pädagogische Einwirkung viel
leichter zu bewirken.
Herr Strüwer leitet über
zu der Entwicklung der Transferaufwendungen bei den Erziehungshilfen. Bei der
Entwicklung von 2005 bis 2009 sei eine erhebliche Steigerung von 13 Millionen
auf über 19 Millionen zu erkennen. Das belaste natürlich den Haushalt nicht unerheblich. Man versuche, mit
präventiven Maßnahmen gegenzusteuern. Er fragt, ob die Möglichkeit bestünde, festzustellen,
um wie viel Fälle bei den Mutter-Kind-Unterbringungen es hier jeweils ginge.
Gebe es eine Erfassung darüber, wie viele Personen betroffen seien?
Frau Schmieta erklärt,
dass es sich um 17 Fälle, also mindestens 34 Personen handele. Das sei auch die
ungefähr die Größenordnung, die man im letzten Jahr gehabt habe. Aktuell gebe
es 14 Fälle. Es handele sich meistens um junge Mütter.
Herr Strüwer stellt fest,
dass das ca. einen Betrag in Höhe von 75.000 € pro Teilfamilie ausmache.
Gebe es in Hagen mehrere Anbieter, die solche Mutter-Kind-Unterbringungen
anböten. Oder sei es in erster Linie der BSH?
Frau Schmieta antwortet,
dass es mehrere Anbieter gebe.
Herr Strüwer bittet als
Anlage zum Protokoll um eine Fallzahlentwicklung im Bereich der gemeinsamen
Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder für die kommenden 5 Jahre.
Herr Steuber erläutert eine Tischvorlage zur Fallzahlentwicklung bei den stationären
Erziehungshilfen, die am Rande der letzten JHA-Sitzung erbeten worden sei. Man
sehe hier ganz deutlich, dass es bereits erste Erfolge gebe seit 2007. Man habe
unterjährig die Hilfezahl, die beendet worden sei, deutlich steigern können.
Er schlägt vor, bei passender Gelegenheit über die Arbeit der Kinderschutzambulanz
im Ausschuss berichten zu lassen. Im ersten Halbjahr habe es 30 Anmeldungen gegeben.
Dort bestehe eine hohe Akzeptanz. Die verstärkte intensivere Diagnostik hätte 7
stationäre Unterbringungen zur Folge gehabt.
Herr Losch möchte im
Zusammenhang mit dem gesamten Bericht wissen, ob es Vergleichszahlen von
Nachbarkommunen oder im Bundesdurchschnitt gebe.
Herr Dr. Brauers teilt
mit, dass eine Vielzahl von Großstädten Geschäftsberichte erstellten. Leider
seien die Definitionen in den Einzelfällen sehr unterschiedlich und dadurch
nicht vergleichbar. Die Vergleichbarkeit, die für die Verwaltung von sehr
großem Interesse sei, sei im zeitlichen Ablauf zu sehen. Der Erfolg einer Maßnahme würde im Vergleich einer Maßnahme über die Jahre
sichtbar.
Herr Steuber weist darauf
hin, dass Hagen seit mehreren Jahren an
interkommunalen Vergleichsringen teilnehme, zum Beispiel im Bereich der
Hilfen zur Erziehung. Dieser könne zur Verfügung gestellt werden. Auch zum
Bereich der Jugendhilfestatistik gebe es Vergleichsdaten mit allen Jugendämtern
in Nordrhein-Westfalen.
Weiterhin gebe es noch den
interkommunalen Vergleich im Bereich der Kindertagespflege, Hilfe zur Pflege
und Hilfe zur Erziehung vor, der man vor drei Jahren über die Gemeindeprüfungsanstalt zur Verfügung gestellt habe.
Herr Strüwer bedankt sich
für das umfangreiche Werk und leitet über zum nächsten Tagesordnungspunkt.
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Abstimmungsergebnis: |
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Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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XDer Ausschuss nimmt den Geschäftsbericht 2009 des Fachbereichs Jugend
und Soziales zur Kenntnis. |
Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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29,8 kB
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