08.07.2010 - 5.16 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klinkert erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie die Vorlage weiterhin, wie bereits mehrfach im Rat argumentiert, aus Gründen des Umweltschutzes ablehnt.

 

Herr Thieser erinnert daran, dass weit über 70 Prozent der Stadtfläche aus Wald, Wiesen und Flüssen besteht. Er bittet die Fraktion Hagen Aktiv alternative Standorte zu benennen.

 

Herr Klinkert erläutert daraufhin, dass er der Auffassung ist, dass diese Vorlage die  Umsiedlung der Firma Enervie zur Haßleyer Insel zum Hauptzweck hat. Die Fraktion Hagen Aktiv hält die Ansiedlung einer so großen Firma im Innenstadtbereich für sinnvoller.

 

 

Hinweis der Schriftführerin: Herr Meier und Herr Rudel erklären sich gemäß den §§ 31 und 43 GO NW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 19.05.2010 als Satzung gemäß  § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Die  Bekanntmachung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für die Teiländerung Nr. 35 –Haßleyer Insel Teilbereich A- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen und die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz vorliegen. Hiervon ist im 3. Quartal dieses Jahres auszugehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=108151&selfaction=print