01.07.2010 - 6.1 Widmung der Straße "Rodersiepen"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ohne Diskussion ergeht nachstehender Beschluss.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007 (GV. NRW. S. 133), die Widmung

 

  • der Straße „Rodersiepen“

     (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 34 Flurstück 32, 75 und 102)

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3  StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW  (Anliegerstraße) zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan rot (schraffiert) markiert. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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