30.06.2010 - 5 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 30.06.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Unter Beteiligung der Herren Borgmeier und Greis wird festgestellt, dass
die geplante Gasleitung bei der Aufstellung des B-Planes nach Kenntnis der ULB
berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Kritik von Herrn Thiel, dass das Oberflächenwasser unterirdisch
abgeführt werden soll, wird unter Beteiligung der Herren Greis und Riegel
erörtert, dass die Entwässerung des Plangebietes nicht Bestandteil des B-Planes
ist und separat in einem Wasserrechtsverfahren geregelt werde. Herr Thiel
wünscht sich hier offene Regenrückhaltebecken mit einem dauerhaften
geringfügigen Wassereinstau, wie sie der Landschaftsbeirat (LB) auch schon an
anderer Stelle favorisiert hat.
Herr Thiel bemängelt, dass die Kompensationsmaßnahmen abermals im
städtischen Wald durchgeführt werden sollen. Aus seiner Sicht sollten besser
Maßnahmen des Landschaftsplans umgesetzt werden. Ferner seien bei den
Kompensationsmaßnahmen private Waldbesitzer benachteiligt. Herr Greis erklärt
daraufhin, dass, bis auf ein Privatwaldbesitzer, allein das städtische Forstamt
einen Flächenpool bei der ULB vorgelegt hat. Ein Verzeichnis der Kompensationsflächen
und -maßnahmen wird bei der ULB geführt und kann dort eingesehen werden. Herr
Riegel bittet darum, dass der LB das Verzeichnis in einer der nächsten
Sitzungen vorgestellt bekommt. Herr Wack verteidigt das städtische
Aufforstungskonzept aus fachlicher und ökologischer Sicht, das auf Nachfrage
sicherlich beim Forstamt einsehbar sei.
Unter Beteiligung der Herren Rahmann, Fähmel, Riegel, Borgmeier und Frau
Kingreen wird grundsätzliche Kritik an dem geplanten Flächenverbrauch erhoben,
derweil in Hagen Industriebrachen leer stehen. Ferner wird kritisiert, dass
trotz zwanzigjährigen Planungsprozesses, die Haßleyer Insel gewerblich zu
nutzen, bis heute keine entsprechende Darstellung im FNP beschlossen sei, der
LB jedoch nun noch vor der Sommerpause darüber beschließen solle. Zuletzt wird
auch kritisiert, dass ein Beschluss gefasst werden soll, obwohl das Wasserrechtsverfahren
zur Entwässerung des Gebietes noch nicht abgeschlossen ist.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Begründung:
Der Landschaftsbeirat sieht sich
außer Stande dem Vorhaben zuzustimmen, solange die wasserrechtliche und
technische Situation zur Entwässerung des Gebietes unklar ist und eine Änderung
des Flächennutzungsplanes nicht vorliegt.
Anlagen zur Vorlage
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