24.06.2010 - 6.1 Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagemen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel hält eine integrierte Softwarelösung zwar für sinnvoll, da jedoch die SAP-Software mit Beratungsleistungen bereits von der Stadt Hagen "eingekauft" wurde, sieht er nicht die Chance, eine andere Lösung zu wählen. Die Verwaltungsvorlage führt aus, dass es keine finanziellen und personellen Auswirkungen geben wird. Dies ist für ihn nicht nachvollziehbar, da in der Verwaltungsvorlage auf beides abgestellt wird. Herr Riechel geht auf die Streichung bzw. Nicht-Wiederbesetzung von Stellen ein und geht davon aus, dass dies organisatorische und qualitative Konsequenzen nach sich ziehen wird. Hierzu bittet er um eine Stellungnahme der Verwaltung. Darüber hinaus möchte er wissen, welche Kosten durch den Erwerb der Lizenzen entstanden sind und welche Beratungskosten durch die Einführung der neuen Software verursacht werden. Er möchte ferner wissen, ob durch den Wegfall der Stellen zusätzliche Kosten für Beratungsleistungen entstehen werden. Da die Verwaltung in der Vorlage ausgeführt hat, dass dies die fachlich und technisch beste Lösung ist, kann er nicht nachvollziehen, warum diese dann anschließend einer entsprechenden Prüfung bedarf.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass es seitens der Verwaltung für sinnvoll erachtet wird, mit den SAP-Modulen den Gesamtabschluss vorzunehmen, da diese bereits vorhanden sind. Er geht auf die Abstimmungsnotwendigkeiten mit den städtischen Beteiligungen ein. Zusätzliche Kosten durch den Wegfall der Personalstellen werden voraussichtlich nicht entstehen.

 

Herr Skrinjar ergänzt die Ausführungen von Herrn Gerbersmann dahingehend, dass die Lizenzen beim Erwerb von SAP in 2005 enthalten waren. Zusätzliche Kosten würden nur dann anfallen, wenn das Lizenzpaket nicht ausreichen würde. Herr Skrinjar beschreibt den Erwerb von SAP als "Rohprodukt" und die erforderlichen Anpassungen aufgrund der vorhandenen Stammdaten des Nutzers / der Nutzer. Die Stadt Hagen nutzt auch in diesem Fall die interkommunale Zusammenarbeit. Es kann hier auf der Arbeit anderer Kommunen aufgebaut werden.

 

Herr Dr. Ramrath geht darauf ein, dass der erste Gesamtabschluss noch nicht das Instrument sein wird, um eine Gesamtsteuerung vorzunehmen. Dies ist jedoch das Ziel des Landes. Er möchte wissen, ob es in der Verwaltung Ansätze gibt, unterhalb der Ebene des Gesamtabschlusses eine Steuerung in Teilbereichen zu organisieren. Herr Dr. Ramrath möchte ferner wissen, ob der Gesamtabschluss zur Steuerung im Bereich des Finanz- und Liquiditätsmanagements herangezogen werden kann oder ob dieser, aufgrund der Vergangenheitsbetrachtung, hierfür untauglich ist.

 

Aufgrund der Betrachtung der Vergangenheit ist der Gesamtabschluss nur bedingt tauglich zur Steuerung, teilt Herr Oberbürgermeister Dehm mit. Die Frage, wie eine Steuerung erfolgen soll, geht in Richtung des Beteiligungsmanagements und –controllings. Er stellt konkrete Vorschläge für die Zeit nach der Sommerpause in Aussicht.

 

Herr Riechel geht auf den von der Verwaltung gesehenen Anpassungsbedarf an die Software ein. Im Personaltableau lässt sich für ihn nicht erkennen, wer die Anpassungen vornehmen soll. Seiner Auffassung nach fallen daher zusätzliche Kosten an.

 

Herr Gerbersmann teilt mit, dass zunächst die erforderlichen Arbeiten durch den HABIT erledigt werden sollen. Wird festgestellt, dass die bisher geplanten Beratungsleistungen überschritten werden, wird hierzu dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet.

 

Herr Kayser möchte wissen, wann der Gesamtabschluss vorliegen muss.

 

Die gesetzliche Frist sieht vor, dass der Gesamtabschluss bis zum 30.09.2011 erstellt werden muss. Dies bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2010, d. h. dass der Stichtag für den Jahresabschluss der 31.12.2010 ist. Nachdem der Gesamtabschluss zum 30.09.2011 erstellt wurde, wird dieser durch das Rechnungsprüfungsamt und den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Verabschiedung des Gesamtabschlusses ist vom Gesetzgeber zum 31.12.2011 vorgesehen, teilt Herr Skrinjar mit.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem HABIT den Einsatz der Konsolidierungssoftware SAP SEM-BCS fachlich und technisch zu prüfen und ggf. zu realisieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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