24.06.2010 - 6.11 Widmung der Straße Boeler Ring (Ortsumgehung Bo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 6 Abs. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13.3. 2007 (GV. NRW. S. 133), die Widmung

 

      der Straße „Boeler Ring“

      zwischen der Kreuzung Hagener Straße/Hügelstraße und der Schwerter Straße sowie zwischen der Schwerter Straße und der Dortmunder Straße

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3  StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW  (Hauptverkehrsstraßen, Zubringerstraßen) zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan rot markiert. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage