06.07.2010 - 4 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.07.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath führt Herr
Schädel aus, dass die bestehende Wegebeziehung im Planbereich auch weiterhin
als öffentliche Verkehrsfläche für Fußgänger, Radfahrer und auch
landwirtschaftliche Fahrzeuge im Bebauungsplan festgesetzt sei.
Des Weiteren erklärt er, dass dieser
Bebauungsplan erst dann als Satzung bekannt gemacht werden könne, wenn die
Flächennutzungsplanänderung genehmigt und die Oberflächenentwässerung mit einer
Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz versehen sei. Dies solle zeitnah
geschehen.
Herr Klinkert betont, dass die Fraktion Hagen
Aktiv weiterhin diese Form der Planung und Bebauung insbesondere aus Gründen
des Umweltschutzes ablehne. Der inzwischen bundesweit tätige heimische
Energieversorger gehöre nicht irgendwo an den Rand der Stadt, sondere sollte in
der Innenstadt angesiedelt bleiben.
Auch Herr Panzer hält die jetzige Planung an
dieser Stelle für diesen Zweck nicht für richtig. Hierdurch werde kein einziger
neuer Arbeitsplatz geschaffen. Sicherlich werde diese Fläche einer Nutzung
zugeführt, jedoch nicht unbedingt dieser. Daher lehne Bündnis90/Die Grünen den
Beschluss ab.
Für Herrn Dücker sei die Politik gut beraten, diesen
Bebauungsplan nicht nur wegen Enervie zu beschließen. Es solle auch eine
Perspektive zur Entwicklung dieses Gebietes aufgezeigt werden. Er gebe zu
bedenken, dass Hagen im Zusammenhang mit Enervie in Konkurrenz zu Lüdenscheid
stehe. Er möchte die Zentrale doch lieber in Hagen wissen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
vorgenannten Stellungnahmen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 19.05.2010 als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Die Bekanntmachung kann allerdings erst erfolgen, wenn die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für die Teiländerung Nr. 35 –Haßleyer Insel Teilbereich A- zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen und die wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz vorliegen. Hiervon ist im 3. Quartal dieses Jahres auszugehen.
Anlagen zur Vorlage
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