08.11.2004 - 5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:Zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Zusätze:
- Verfasser : Dr. Thomas Brauers
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Mo., 08.11.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Demnitz erinnert
daran, bei diesem Tagesordnungspunkt auch die Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe, Gründungsvertrag einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für
Arbeit Hagen (Vorlage 0665/2004) und die als Tischvorlage ausliegenden Anfragen
der PDS zu behandeln. Er bittet die Verwaltung, den Rat über den derzeitigen
Sachstand zu informieren.
Herr Dr.
Schmidt berichtet, dass sich die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in
den vergangenen Wochen , trotz einiger Schwierigkeiten hinsichtlich des
abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages, weiterentwickelt habe. Er
kündigt ein Vorlage der Verwaltung an, die nach ihrer Beratung im
Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss am 16.12.2004 vom Rat
verabschiedet werden soll. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch bestehende Probleme
sollen bis dahin in Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden. Zur
Finanzierung führt Herr Dr. Schmidt aus, dass ein Eingliederungsbudget
in Höhe von 21 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden solle. Von diesem Betrag
entfielen 11 Mio. Euro auf Sach- und Personalkosten; Einzelheiten müssten auch
hier noch geklärt werden. Schwierigkeiten gebe es zudem mit der
Datenverarbeitung und der Aufbereitung des vorhandenen Datenmaterials und dem
damit verbundenen zeitlichen Aufwand.
Zu den von der
PDS zu diesem Themenkomplex gestellten Anfragen gibt Herr Dr. Schmidt
eine kurze Stellungnahme ab (Anlagen 4 - 6 der Niederschrift).
Herr
Sondermeyer möchte wissen, ob es möglich sei, genauere Angaben,
ggf. in schriftlicher Form, über Personen mit Behinderungen zu bekommen.
Herr Dr.
Schmidt sagt eine schriftliche Beantwortung zu sofern das von der Fachverwaltung
zu leisten sei.
Herr Steuber ergänzt, dass
Menschen mit Behinderungen zukünftig auch die Grundsicherung für erwerbsfähige
und alte Menschen erhalten würden und dieser Personenkreis im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen verbleibe. Es sei im Einzelfall zu entscheiden,
ob die Grundvoraussetzungen des SGB II vorlägen. Er weist darauf hin, dass eine
Auswertung wie sie von Herrn Sondermeyer gefordert werde einige Zeit in Anspruch
nehme, da die Details nicht per EDV abrufbar seien und jede Akte ausgewertet
werden müsse. Auch bei der Agentur für Arbeit sei ein entsprechendes Merkmal
bisher nicht erfasst worden.
Herr
Marscheider erinnert daran, dass die Verwaltung zugesichert habe,
mit Gründung der Arbeitsgemeinschaft würden keine weiteren Kosten auf die Stadt
zukommen. Er möchte von Herrn Dr. Schmidt wissen, ob ein Beginn zum 1. Januar
2005 realistisch sei.
Herr Dr.
Schmidt entgegnet, dass ein Beginn zum 1. Januar per Gesetz vorgeschrieben sei.
Eine Finanzierungslücke bei der Arbeitsgemeinschaft könne er zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ausschließen. Die angekündigte Refinanzierung der städtischen
Ausgaben für die Kosten der Unterkunft, die unabhängig von der
Arbeitsgemeinschaft anfallen würden, sei hingegen fraglich.
Herr
Sondermeyer erkundigt sich, welche Anstrengungen unternommen worden
seien, um z.B. Migranten, die der deutschen Sprache nicht mächtig seien, über
Hartz IV und deren Folgen aufzuklären. Darüber hinaus wirft Herr Sondermeyer
die Frage auf, ob die Empfänger des Arbeitslosengeldes II auch im Beirat
vertreten seien, um ihre Interessen vertreten zu können. Außerdem möchte er
wissen, ob die Anbieter der 1-Euro-Jobs verpflichtet würden, entsprechende
Versicherungen für die Arbeitnehmer abschließen und die arbeits- und
tarifrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Herr Dr.
Schmidt erläutert, dass es Sinn und Zweck 1-Euro-Jobs sei, durch Qualifizierung
eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, wie dies vom Gesetzgeber
vorgeschrieben sei. Er gehe davon aus, dass überall dort, wo Betriebsräte vorhanden
seien, diese auch beteiligt würden, um einen Abbau von Arbeitsplätzen des ersten
Arbeitsmarktes zu verhindern. In dem bei der Arbeitsgemeinschaft zu gründende
Beirat sollten alle gesellschaftlichen Kräfte, die mit dem Thema Arbeit zu tun
hätten, vertreten sein, um unterschiedliche Interessen und Bedingungen, zu
denen Arbeit geschaffen werden könne, zu diskutieren.
Herr Manfred
Weber möchte wissen, ob es richtig sei, dass den zukünftigen Arbeitgebern für
jeden eingerichteten 1-Euro-Job ein Betrag in Höhe von 500,00 Euro für eine
Qualifizierung gezahlt werde und ob die Stadt Hagen ebenfalls Geld erhalte. Er
halte es zudem für fraglich, dass nach einer Qualifizierung genügend Stellen
vorhanden seien.
Herr Dr.
Schmidt erwidert, dass etwa 250,00 Euro für die Entlohnung der Betroffenen sowie
für Dienst- und Schutzkleidung und Fahrtkosten vorgesehen seien. Weitere 250,00
Euro würden als Overheadkosten an den jeweiligen Träger gezahlt, um die Kosten
für Betreuung und Qualifizierung abzudecken.
Herr Demnitz stellt die
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt folgender am 30.09.2004 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung zu:
1.
Der Bericht der
Verwaltung zur Umsetzung
der Neuregelungen des
SGB II
–
Grundsicherung für Arbeitssuchende – wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Gründungsvertrag der Arbeitsgemeinschaft
zwischen Agentur für Arbeit Hagen und Stadt Hagen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II zu.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung mit
der Agentur für Arbeit
Hagen den
Ausgestaltungsvertrag vorzubereiten.
