08.11.2004 - 5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:Zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Demnitz erinnert daran, bei diesem Tagesordnungspunkt auch die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Gründungsvertrag einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit Hagen (Vorlage 0665/2004) und die als Tischvorlage ausliegenden Anfragen der PDS zu behandeln. Er bittet die Verwaltung, den Rat über den derzeitigen Sachstand zu informieren.

 

Herr Dr. Schmidt berichtet, dass sich die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in den vergangenen Wochen , trotz einiger Schwierigkeiten hinsichtlich des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages, weiterentwickelt habe. Er kündigt ein Vorlage der Verwaltung an, die nach ihrer Beratung im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss am 16.12.2004 vom Rat verabschiedet werden soll. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch bestehende Probleme sollen bis dahin in Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden. Zur Finanzierung führt Herr Dr. Schmidt aus, dass ein Eingliederungsbudget in Höhe von 21 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden solle. Von diesem Betrag entfielen 11 Mio. Euro auf Sach- und Personalkosten; Einzelheiten müssten auch hier noch geklärt werden. Schwierigkeiten gebe es zudem mit der Datenverarbeitung und der Aufbereitung des vorhandenen Datenmaterials und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand.

Zu den von der PDS zu diesem Themenkomplex gestellten Anfragen gibt Herr Dr. Schmidt eine kurze Stellungnahme ab (Anlagen 4 - 6 der Niederschrift).

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, ob es möglich sei, genauere Angaben, ggf. in schriftlicher Form, über Personen mit Behinderungen zu bekommen.

 

Herr Dr. Schmidt sagt eine schriftliche Beantwortung zu sofern das von der Fachverwaltung zu leisten sei.

 

Herr Steuber ergänzt, dass Menschen mit Behinderungen zukünftig auch die Grundsicherung für erwerbsfähige und alte Menschen erhalten würden und dieser Personenkreis im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen verbleibe. Es sei im Einzelfall zu entscheiden, ob die Grundvoraussetzungen des SGB II vorlägen. Er weist darauf hin, dass eine Auswertung wie sie von Herrn Sondermeyer gefordert werde einige Zeit in Anspruch nehme, da die Details nicht per EDV abrufbar seien und jede Akte ausgewertet werden müsse. Auch bei der Agentur für Arbeit sei ein entsprechendes Merkmal bisher nicht erfasst worden.

 

Herr Marscheider erinnert daran, dass die Verwaltung zugesichert habe, mit Gründung der Arbeitsgemeinschaft würden keine weiteren Kosten auf die Stadt zukommen. Er möchte von Herrn Dr. Schmidt wissen, ob ein Beginn zum 1. Januar 2005 realistisch sei.

 

Herr Dr. Schmidt entgegnet, dass ein Beginn zum 1. Januar per Gesetz vorgeschrieben sei. Eine Finanzierungslücke bei der Arbeitsgemeinschaft könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Die angekündigte Refinanzierung der städtischen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft, die unabhängig von der Arbeitsgemeinschaft anfallen würden, sei hingegen fraglich.

 

Herr Sondermeyer erkundigt sich, welche Anstrengungen unternommen worden seien, um z.B. Migranten, die der deutschen Sprache nicht mächtig seien, über Hartz IV und deren Folgen aufzuklären. Darüber hinaus wirft Herr Sondermeyer die Frage auf, ob die Empfänger des Arbeitslosengeldes II auch im Beirat vertreten seien, um ihre Interessen vertreten zu können. Außerdem möchte er wissen, ob die Anbieter der 1-Euro-Jobs verpflichtet würden, entsprechende Versicherungen für die Arbeitnehmer abschließen und die arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

 

Herr Dr. Schmidt erläutert, dass es Sinn und Zweck 1-Euro-Jobs sei, durch Qualifizierung eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, wie dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben sei. Er gehe davon aus, dass überall dort, wo Betriebsräte vorhanden seien, diese auch beteiligt würden, um einen Abbau von Arbeitsplätzen des ersten Arbeitsmarktes zu verhindern. In dem bei der Arbeitsgemeinschaft zu gründende Beirat sollten alle gesellschaftlichen Kräfte, die mit dem Thema Arbeit zu tun hätten, vertreten sein, um unterschiedliche Interessen und Bedingungen, zu denen Arbeit geschaffen werden könne, zu diskutieren.

 

Herr Manfred Weber möchte wissen, ob es richtig sei, dass den zukünftigen Arbeitgebern für jeden eingerichteten 1-Euro-Job ein Betrag in Höhe von 500,00 Euro für eine Qualifizierung gezahlt werde und ob die Stadt Hagen ebenfalls Geld erhalte. Er halte es zudem für fraglich, dass nach einer Qualifizierung genügend Stellen vorhanden seien.

 

Herr Dr. Schmidt erwidert, dass etwa 250,00 Euro für die Entlohnung der Betroffenen sowie für Dienst- und Schutzkleidung und Fahrtkosten vorgesehen seien. Weitere 250,00 Euro würden als Overheadkosten an den jeweiligen Träger gezahlt, um die Kosten für Betreuung und Qualifizierung abzudecken.

 

Herr Demnitz stellt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt folgender am 30.09.2004 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung zu:

 

1.      Der  Bericht  der  Verwaltung  zur  Umsetzung  der  Neuregelungen  des  SGB  II 

– Grundsicherung für Arbeitssuchende – wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Rat der  Stadt Hagen stimmt dem Gründungsvertrag der Arbeitsgemeinschaft

zwischen Agentur für Arbeit Hagen und Stadt Hagen zur Wahrnehmung der Aufgaben  nach dem SGB II zu.

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung mit der Agentur für Arbeit

Hagen den Ausgestaltungsvertrag vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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