08.11.2004 - 44 1. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparka...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rüdiger Ludwig wirft die Frage auf, ob die Sicherheitsrücklage unter Hinzurechnung des Überschusses von rd. 5,36 Mio. Euro die Höhe von 6,51 v.H. erreiche oder ob der Betrag auf die Sicherheitsrücklage hinzugerechnet werden müsse.

 

Herr Hoffmann erläutert, dass im Geschäftsbericht der Sparkasse Hagen ausgewiesenen  Prozentsätze richtig ermittelt worden seien, wie dies durch das Sparkassengesetz und des Gesetzes über das Kreditwesen vorgeschrieben sei. Dieser Prozentsatz liege unterhalb der vorgeschriebenen Sicherheitsrücklage von 7 v.H., so dass es keine Alternative zu der im Beschlussvorschlag der Verwaltung genannten Verwendung des Jahresüberschusses gebe.

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Beschluss:

1.      Der nach Vorlage des Jahresabschlusses 2003 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 5.359.178,84 € wird nach § 28 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.

2.      Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Vorstand) wird Entlastung nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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