08.11.2004 - 44 1. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparka...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 44
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Zusätze:
- Verfasser : Reiß, Jürgen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Mo., 08.11.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rüdiger
Ludwig wirft die Frage auf, ob die Sicherheitsrücklage unter Hinzurechnung des
Überschusses von rd. 5,36 Mio. Euro die Höhe von 6,51 v.H. erreiche oder ob der
Betrag auf die Sicherheitsrücklage hinzugerechnet werden müsse.
Herr Hoffmann erläutert,
dass im Geschäftsbericht der Sparkasse Hagen ausgewiesenen Prozentsätze richtig ermittelt worden seien,
wie dies durch das Sparkassengesetz und des Gesetzes über das Kreditwesen
vorgeschrieben sei. Dieser Prozentsatz liege unterhalb der vorgeschriebenen
Sicherheitsrücklage von 7 v.H., so dass es keine Alternative zu der im
Beschlussvorschlag der Verwaltung genannten Verwendung des Jahresüberschusses
gebe.
Beschluss:
1.
Der nach Vorlage des Jahresabschlusses 2003
festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 5.359.178,84 € wird nach § 28
Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.
2.
Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat,
Kreditausschuss, Vorstand) wird Entlastung nach § 27 Abs. 3 S. 2
Sparkassengesetz erteilt.
