10.06.2010 - 5.31 Mittel des Konjunkturpaketes II für den Tierhei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass heute entschieden werden soll, ob weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung im Eilverfahren eingelegt werden sollen.

 

Herr Krippner möchte für die SPD-Fraktion vor Eintritt in die Diskussion wissen, wie der Oberbürgermeister die Sachlage rechtlich bewertet, wie die weitere Entwicklung innerhalb des folgenden Jahres für das Tierheim gesehen wird und wie sich der Oberbürgermeister persönlich positioniert.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm führt aus, dass aufgrund der kurzen Zeit nicht alle Aspekte in der Vorlage erfasst werden konnten. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass kein weiteres Rechtsmittel zum Erfolg führen wird. Die Formulierung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts sei sehr eindeutig. Die Diskussionen um das Tierheim waren bisher von einer sehr hohen Emotionalität geprägt, daher wird er die Entscheidung des Rates akzeptieren, auch wenn dieser trotzdem weitere Rechtsmittel einlegen wolle. Bezüglich der Perspektive des Tierheims sei festzustellen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Neubau nicht zu realisieren sein wird. Auch wenn das Gericht positiv für die Stadt Hagen entscheiden sollte, wäre eine Realisierung aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich. Daher muss sich die Verwaltung mit der Frage auseinandersetzen, wie mit der heutigen Situation umgegangen werden soll. Konkret bedeutet dies, dass Gespräche mit dem LANUV als zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen werden, ob mit vertretbarem Aufwand ein rechtssicherer Weiterbetrieb des Tierheims möglich ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, müssen Mittel und Wege gefunden werden, wie die gesetzlichen Aufgaben erfüllt werden können. Schlussendlich muss dann auch geprüft werden, ob Einrichtungen benachbarter Städte genutzt werden können.

 

Herr Riechel kritisiert, dass die Zeit seit Dezember 2009 durch die langwierige und gescheiterte Kompromisssuche vergeudet wurde. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei nicht nachvollziehbar. Die kommunale Selbstverwaltung werde mit dieser Entscheidung ausgehebelt. Das Engagement der Tierschützer wird nicht gewürdigt. Der Zeit- und Mittelaufwand der bereits erfolgten Planungen wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Es hätte eine Eilentscheidung darüber getroffen werden sollen, ob der  Regierungspräsident Mittel anhalten durfte. Dieses hat das Gericht nicht getan, und daher ist die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Auffassung, dass gegen diese Entscheidung ein Widerspruch eingelegt und weiterhin im Hauptverfahren geklagt werden muss. Vor dem Hintergrund der Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung soll dadurch für die Zukunft herausgestellt werden, was für Befugnisse eine Aufsichtsbehörde hat.

 

Herr Röspel führt für die CDU-Fraktion aus, dass sie weiterhin für den Neubau eines Tierheims ist, der der Finanzsituation der Stadt entspricht. Die Fraktion ist der Auffassung, dass eine weitere Beschreitung des Rechtsweges nicht zielführend sein wird, daher wird sie sich der Abstimmung enthalten.

 

Herr Dücker weist darauf hin, dass eine Klageerhebung zwecklos sei und nur Geld kostet. Er ist dafür, die derzeitige Situation zu klären und die Zukunft unter den gegeben Voraussetzungen zu planen. Eine interkommunale Regelung sollte möglichst gemeinsam mit den  Tierschützern erarbeitet werden.

 

Herr Dr. Bücker teilt für die Fraktion Hagen Aktiv mit, dass diese für den Gang zum Oberwaltungsgericht abstimmen werden.

 

Frau Kramps erinnert an die bisherige große Kompromissbereitschaft des Tierschutzvereins. Des Weiteren sei die interkommunale Zusammenarbeit bereits geprüft worden. Die anderen Städte würden ein neues Tierheim in Hagen gegen Entgelt nutzen. Dieses Verfahren sei wirtschaftlich tragfähig, aber nicht in Erwägung gezogen worden. Sofern die Stadt Hagen ihre Tiere auf die umliegenden Einrichtungen verteilen und dafür Entgelt zahlen würde, seien die Kosten auf Jahre gerechnet höher. Des Weiteren haben die anderen Tierheime ebenfalls Geld- und Platzprobleme und sind daher keine Alternative für die Stadt Hagen. Sie ist der Auffassung, dass der LANUV bei seiner Begehung im Winter nicht ordentlich geprüft habe. Sie bittet um eine realistische Lösung.

 

Frau Kingreen weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts und weiterhin für die Klage im Hauptverfahren ist.

 

Herr Dr. Preuß führt aus, dass der Rechtsweg bislang ein Misserfolg war. Er erinnert in diesem Zusammenhang aber daran, dass in der Vergangenheit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben wurden. Daher vertritt er die Auffassung, den Rechtsweg weiter zu beschreiten. Die Einschätzung, dass der Tierheimneubau aufgrund der Frist nicht aus Mitteln des Konjunkturpaketes II gebaut werden kann, teilt er nicht. Ein Abschluss des Neubaus ist in 2011 zwar nicht mehr möglich, aber es müsse möglich sein, den Bau so zu unterteilen, dass die Lose, welche aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert werden sollen, in 2011 fertig gestellt werden können. Die Lose, welche in 2012 fertig gestellt werden, könnten dann aus den Spenden des Tierschutzvereins finanziert werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sieht die Angelegenheit nicht so optimistisch. Er weist darauf hin, dass bereits im Spätsommer/Herbst 2011 die Maßnahmen fertig gestellt und abgerechnet sein müssen. Der endgültige Termin wurde bislang aber noch nicht festgelegt. Er geht auf die Ausführungen von Frau Kramps ein und weist darauf hin, dass nicht diskutiert werden soll, ob die Stadt Hagen mit interkommunaler Unterstützung doch noch ein Tierheim neu bauen kann. Wenn nicht mit vertretbarem Aufwand eine Absicherung der rechtlichen Vorgaben erfolgen kann, muss das Tierheim geschlossen werden. Dann gibt es nur die Möglichkeit, die Unterbringung der Tiere durch andere Städte und Träger vornehmen zu lassen.

 

Herr Dr. Bleicher erläutert die rechtlichen Möglichkeiten des Rates. Zunächst kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Seiner Auffassung nach wird das Oberverwaltungsgericht nicht anders entscheiden, da das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung sehr überzeugend dargelegt hat, dass kein Anordnungsanspruch besteht, da das Geld aus den Konjunkturmitteln auch für andere Maßnahmen verwendet werden kann. Des Weiteren gibt es keinen Anordnungsgrund, da ein Tierheimneubau bis Ende 2011 nicht realisiert werden kann. Im Hauptverfahren kann lediglich eine Feststellungsklage angestrebt werden, mit dem Ziel feststellen zu lassen, dass der Regierungspräsident eine falsche Entscheidung getroffen hat.

 

Herr Dr. Ramrath befürchtet, dass eine Feststellungsklage zu langwierig ist, da in einem solchen Verfahren lediglich eine Feststellung angestrebt wird und bei positivem Ausgang dem Kläger die Möglichkeit einer Haftungsklage gegeben wird. Er ist der Auffassung, dass eine Untätigkeitsklage sinnvoller sei, wenn als Ziel der Tierheimneubau weiter verfolgt werden soll.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm fasst zusammen, worüber der Rat abstimmen wird. 1. Es soll Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts im Rahmen des Eilverfahrens erhoben werden und 2. eine Feststellungsklage im Hauptverfahren eingelegt werden.

 

Frau Helling bittet darum, über die beiden Punkte getrennt abzustimmen, da das einstweilige Verfahren voraussichtlich nur Kosten für die Stadt hervorrufen wird.

 

 

 

Hinweis der Schriftführerin: Herr Meier erklärt sich gemäß den §§ 31 und 43 GO NW i. V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Beschwerde gegen den Beschluss des  Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 01.06.2010 einzureichen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Feststellungsklage in der Hauptsache zu erheben.

           

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1.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

2.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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