10.06.2010 - 5.24 Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin: Herr Meier erklärt sich gemäß den §§ 31 und 43 GO NW i. V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße, einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Ennepe und im Süden durch die Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.

Im Westen sind die Rehstraße und die S-Bahnlinie die Begrenzung.

Im Osten reicht das Plangebiet bis zur Minervastraße und nördlich der B 7 bis zum Parkplatz der Fa. Hawker GmbH, unter Einschluss des Hauses Dieckstraße 42.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im ausgehängten Plan im Maßstab von 1:1000 eindeutig dargestellt.

 

 

Zu 2)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 2. Halbjahr des Jahres 2010 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=105653&selfaction=print