10.06.2010 - 5.22 Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung, G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker führt für die Fraktion Hagen Aktiv aus, dass bei dieser Vorlage und den folgenden Vorlagen bezüglich Bebauungsplänen die Stadt Hagen bei Punkt B auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet. Dieses sei nicht nachvollziehbar, daher möchte sie darüber getrennt abstimmen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass das Thema im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert werden sollte. Der Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist rechtlich möglich und beschleunigt das Verfahren.

 

Herr Dr. Ramrath erläutert, dass dieses Thema im Stadtentwicklungsausschuss bereits aufgrund des Vorbehalts der Fraktionen Hagen Aktiv und Bündnis 90 / Die Grünen intensiv diskutiert wurde. Der Stadtentwicklungsausschuss war mehrheitlich der Auffassung, dass die vom Gesetzgeber ermöglichte Verfahrenserleichterung genutzt werden sollte. Dieses gelte insbesondere für sogenannte “Spielhallenverhinderungsverfahren“. Es geht um reine Verhinderungsplanungen, daher ist es nicht notwendig, dieses mit den Bürgern zu erörtern.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm vereinbart zur Vereinfachung der Abstimmungen bei den betreffenden Bebauungsplanvorlagen mit den Fraktionen Hagen Aktiv und Bündnis 90 / Die Grünen, dass hiermit zu Protokoll genommen wird, dass sie bei allen betreffenden Vorlagen den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung kritisch sehen.

 

 

 

Hinweis der Schriftführerin: Herr Meier erklärt sich gemäß den §§ 31 und 43 GO NW i. V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die am 14.05.2009 eingeleitete Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB weiterzuführen.

 

Der Geltungsbereich wird nicht geändert.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung,  Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg - (vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch) und die Begründung vom 03.05.2010 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 03.05.2010 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes  soll im 2. Halbjahr  des Jahres 2010 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=105650&selfaction=print