08.06.2010 - 11 Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg regt an, für den in Frage kommenden
Bereich über ein Sanierungsgebiet nachzudenken.
Vielleicht könne über diesen Weg evtl. mit Fördermitteln die Gewerbefläche
entwickelt werden und führe eher zum Ziel als nur ein Bebauungsplan.
Ein Sanierungsgebiet müsse nach Meinung von Herr
Grzeschista jedoch mit einer anderen Abgrenzung versehen werden.
Herr Schädel berichtet, dass die Verwaltung im
Augenblick in Richtung eines Entwicklungsgebietes nachdenke und zwar möglicherweise im gesamten
Talraum der Ennepe bis Brandt. Hier solle über neue Perspektiven nachgedacht
werden. Derzeit würden Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen geprüft.
Parallel zu einem notwendigen politischen Beschluss hierfür müssten auch die
Eigentümer der Brachflächen in diesem Bereich mit einbezogen werden. Die jetzt anstehenden Bebauungsplanverfahren
hätten nur das Ziel Einzelhandel zu regeln, würden jedoch einen
Entwicklungsbereich keinesfalls behindern. Hierfür müssten neue qualifizierte
Bebauungsplanverfahren gewählt werden.
Bezogen auf die Fläche südlich der Wehringhauser
Straße/Ecke Rehstraße müsse nach Auffassung von Herrn Dr. Ramrath gemeinsam mit
dem dort ansässigen Unternehmen etwas entwickelt werden, um Perspektiven für
eine Folgenutzung zu haben. Hier könne ein Gesamtkonzept helfen, dass auch im
Interesse der Stadt funktioniere. Er appelliere, hieran zu arbeiten und nicht
nur an der Verhinderung von Nutzungen.
Im Zusammenhang mit der Bahnhofshinterfahrung erinnert
Herr Hegerding daran, dass aus gerade diesem angesprochenen Bereich eine
Teilfläche benötigt werde, um notwendige Ersatzstellplätze für die Fa. Hawker
zu errichten. In diesem Umfeld bestehe hierfür keine andere Alternative. Er
möchte dies unbedingt berücksichtigt wissen, da die Fa. diese dringend
benötige. Auf Grund der Altlastensituation würde sich diese Fläche nur hierfür
anbieten und versiegelt bleiben. Eine Einigung mit allen Beteiligten stehe
unmittelbar bevor. In Prinzip sei dies auch Bestandteil der Förderung
Bahnhofshinterfahrung, jedoch könne die Fa. Hawker mit diesen
Ersatzstellplätzen formal nur entschädigt werden.
Auf Nachfrage von Herrn Grzeschista, ob dies
nicht auch in dem Bebauungsplan festgesetzt werden sollte, antwortet Herr Schädel,
dass im Verfahren nur Einzelhandel ja oder nein geregelt würde und der
Parkplatz jederzeit nach § 34 BauGB realisiert werden könne.
Herr Dr. Ramrath bittet die Verwaltung, diese
Problematik Ziel führend mit abzuwickeln. Ansonsten sollte zu gegebener Zeit
über die Idee des Entwicklungsbereiches im Rahmen einer Vorlage berichtet
werden.
Dr.
Ramrath lässt auch hier über die einzelnen Beschlusspunkte getrennt abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße, einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Ennepe und im Süden durch die Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.
Im Westen sind die Rehstraße und die S-Bahnlinie die Begrenzung.
Im Osten reicht das Plangebiet bis zur Minervastraße und nördlich der B 7 bis zum Parkplatz der Fa. Hawker GmbH, unter Einschluss des Hauses Dieckstraße 42.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im ausgehängten Plan im Maßstab von 1:1000 eindeutig dargestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Nein-Stimmen so beschlossen.
Nächster Verfahrensschritt
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
soll im 2. Halbjahr des Jahres 2010 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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