08.06.2010 - 11 Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Romberg regt an, für den in Frage kommenden Bereich über ein Sanierungsgebiet nachzudenken.  Vielleicht könne über diesen Weg evtl. mit Fördermitteln die Gewerbefläche entwickelt werden und führe eher zum Ziel als nur ein Bebauungsplan.

 

Ein Sanierungsgebiet müsse nach Meinung von Herr Grzeschista jedoch mit einer anderen Abgrenzung versehen werden.

 

Herr Schädel berichtet, dass die Verwaltung im Augenblick in Richtung eines Entwicklungsgebietes  nachdenke und zwar möglicherweise im gesamten Talraum der Ennepe bis Brandt. Hier solle über neue Perspektiven nachgedacht werden. Derzeit würden Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen geprüft. Parallel zu einem notwendigen politischen Beschluss hierfür müssten auch die Eigentümer der Brachflächen in diesem Bereich mit einbezogen werden.  Die jetzt anstehenden Bebauungsplanverfahren hätten nur das Ziel Einzelhandel zu regeln, würden jedoch einen Entwicklungsbereich keinesfalls behindern. Hierfür müssten neue qualifizierte Bebauungsplanverfahren gewählt werden.

 

Bezogen auf die Fläche südlich der Wehringhauser Straße/Ecke Rehstraße müsse nach Auffassung von Herrn Dr. Ramrath gemeinsam mit dem dort ansässigen Unternehmen etwas entwickelt werden, um Perspektiven für eine Folgenutzung zu haben. Hier könne ein Gesamtkonzept helfen, dass auch im Interesse der Stadt funktioniere. Er appelliere, hieran zu arbeiten und nicht nur an der Verhinderung von Nutzungen.

 

Im Zusammenhang mit der Bahnhofshinterfahrung erinnert Herr Hegerding daran, dass aus gerade diesem angesprochenen Bereich eine Teilfläche benötigt werde, um notwendige Ersatzstellplätze für die Fa. Hawker zu errichten. In diesem Umfeld bestehe hierfür keine andere Alternative. Er möchte dies unbedingt berücksichtigt wissen, da die Fa. diese dringend benötige. Auf Grund der Altlastensituation würde sich diese Fläche nur hierfür anbieten und versiegelt bleiben. Eine Einigung mit allen Beteiligten stehe unmittelbar bevor. In Prinzip sei dies auch Bestandteil der Förderung Bahnhofshinterfahrung, jedoch könne die Fa. Hawker mit diesen Ersatzstellplätzen formal nur entschädigt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Grzeschista, ob dies nicht auch in dem Bebauungsplan festgesetzt werden sollte, antwortet Herr Schädel, dass im Verfahren nur Einzelhandel ja oder nein geregelt würde und der Parkplatz jederzeit nach § 34 BauGB realisiert werden könne.

 

Herr Dr. Ramrath bittet die Verwaltung, diese Problematik Ziel führend mit abzuwickeln. Ansonsten sollte zu gegebener Zeit über die Idee des Entwicklungsbereiches im Rahmen einer Vorlage berichtet werden.

 

 Dr. Ramrath lässt auch hier über die einzelnen Beschlusspunkte getrennt abstimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße, einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Ennepe und im Süden durch die Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.

Im Westen sind die Rehstraße und die S-Bahnlinie die Begrenzung.

Im Osten reicht das Plangebiet bis zur Minervastraße und nördlich der B 7 bis zum Parkplatz der Fa. Hawker GmbH, unter Einschluss des Hauses Dieckstraße 42.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im ausgehängten Plan im Maßstab von 1:1000 eindeutig dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen.

 

Zu 2)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 3 Nein-Stimmen so beschlossen.

 

Nächster Verfahrensschritt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 2. Halbjahr des Jahres 2010 durchgeführt werden.

 

           

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An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage