08.06.2010 - 10 1) Bebauungsplan Nr. 3/89 (452) Teil II Gewerbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Hier wird ebenfalls um eine getrennte Abstimmung zu den einzelnen Beschlusspunkten gebeten.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu 1)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/89 (452) Teil II Gewerbegebiet  - Berliner Straße/Rehsieper Weg -.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

 

Zu 2a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berliner Straße, einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Ennepe und S-Bahnlinie und im Süden durch die Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.

Im Westen reicht das Plangebiet bis zur Hördenstraße und der Straße "Im Ennepetal". Im Osten bis einschließlich des Grundstückes Wehringhauser Str. 117 und nördlich der Wehringhauser Str. einschließlich des bestehenden Parkplatzes.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im ausgehängten Plan im Maßstab von 1:1000 eindeutig dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

 

Zu 2b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 3 Nein-Stimmen mit Mehrheit so beschlossen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 2. Halbjahr des Jahres 2010 durchgeführt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage