08.06.2010 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Oberste Berghaus bemängelt, dass von den
ursprünglichen gestalterischen Zielsetzungen, die auch im Rahmen von
Wettbewerben festgesetzt worden seien, nicht viel übrig geblieben wäre.
Hierauf erwidern die Herren Schädel und Dr.
Ramrath, dass sich im Laufe der Zeit sowohl Eigentümer und Rat, als auch die
Verwaltung von der großen Lösung Emst IV verabschiedet hätten. Dies sei
sicherlich nicht ungedingt gewollt gewesen aber zwischenzeitlich hätten sich
Markt und Realisierbarkeit erheblich verändert.
Herr Buddeberg spricht sich gegen die vorgesehene
Erweiterung aus, da auch die Befürchtung besteht, dass dies nicht die letzte
sei.
Im Gegensatz dazu spricht sich Herr Thormählen
für die Erweiterung und zukünftige Bebauung aus.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und
den auszuklammernden Teil 2 und eine geringfügige Erweiterung des Teiles 1 im
Bereich des Köhlerweges südöstlich der Buswende.
Das Plangebiet des Teiles 1 umfasst
· den Köhlerweg im Bereich der Buswende,
· nordöstlich des Köhlerweges (Richtung Autobahn) die
Flurstücke
Gemarkung Holthausen, Flur 1, Flurstücke Nr. 526, 528,
455 tlw., 1534 tlw. und
· südwestlich des Köhlerweges die Flurstücke
Gemarkung Delstern, Flur 3, Flurstücke 154 tlw. und
241 tlw. .
b)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 1 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der
Begründung vom 01.04.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses
und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplanentwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach
der öffentlichen Auslegung wird im 4. Quartal die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
angestrebt.
Anlagen zur Vorlage
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