08.06.2010 - 7 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Bezogen auf die Ergänzung  des Umweltausschusses ergibt sich aus der nachfolgenden Diskussion, an der sich die Herren Grzeschista, Dr. Ramrath und Schädel beteiligen, der Vorschlag, die Begrenzung des Teilbereiches A „dieser umfasst den Bereich einschließlich des Landwirtschaftsweges“ festzulegen.   

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a):

Der Rat beschließt die Teilung des FNP-Änderungsverfahrens Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:

 

  • Teilbereich „A“: dieser umfasst den Bereich einschließlich des Landwirtschaftsweges.
  • Teilbereich „B“: dieser umfasst den Bereich nördlich des Landwirtschaftsweges.

 

Geltungsbereich:

 

Teilbereich „A“: Das Plangebiet wird begrenzt durch

  • die BAB A 45 im Westen
  • die Haßleyer Straße im Osten
  • den querenden Landwirtschaftsweg im Norden und
  • die Straße ‚Zur Hünenpforte im Süden.

 

Teilbereich „B“: Das Plangebiet wird begrenzt durch

  • die BAB A 45 im Westen
  • die Haßleyer Straße im Norden und Osten und
  • den querenden Landwirtschaftsweg im Süden.

 

zu b):

Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu c):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer Insel Teilbereich „A“ – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 06.04.2010 und den Umweltbericht (Teil B) zuletzt ergänzt am 06.04.2010, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

zu d):

Das Verfahren für den Teilbereich „B“ wird mit der neuen Zielsetzung „Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten“ erneut durchgeführt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Für den Teilbereich „B“ wird der Beschluss zur erneuten Offenlage mit der neuen Zielsetzung Sonderbaufläche vorbereitet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=104056&selfaction=print