08.06.2010 - 6 Spielhallen in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0048/2010 Spielhallen in Hagen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Im Zusammenhang mit den konkreten
Spielhallenvorhaben Körner- und Fehrbelliner Straße verweist Herr Dr. Ramrath
auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Mitte, die durch Schaffung
planungsrechtlicher Voraussetzungen in den zentralen Bereichen der Innenstadt
sowie der Stadtteile Wehringhausen und Altenhagen weitere Spielhallen/Wettbüros
verhindern möchte.
Lt. Aussage von Herrn Schädel seien
Spielhalle/Wettbüros grundsätzlich in Kerngebieten zulässig. Schon in der
Vergangenheit hätte es die Zielsetzung gegeben, in sensiblen Bereichen wie an
Schulen, Wohngebieten, besonderen Laufachsen durch Bebauungsplanfestsetzungen
derartigen Einrichtungen zu verhindern. In letzter Zeit habe es jedoch immer
mehr diesbezügliche Anträge gegeben, insbesondere in den Bereichen wie z. B.
die Körnerstraße, in denen es keinen Ausschluss gebe. Ein entsprechender Antrag im Bereich der
Fehrbelliner Straße solle zunächst auf Grund fehlender Stellplätze abgelehnt
werden. Daher sei hier auch keine Dringlichkeit für ein mögliches Bauleitplanverfahren
gegeben. Im Bereich der Körnerstraße sehe dies etwas anders aus. Hier brauche
die Verwaltung etwas Bedenkzeit, um die Flächen genau zu definieren, auf denen Spielhallen
oder Wettbüros ausgeschlossen werden müssten. Dies bedeute für heute, dass der
Ausschuss dem Rat für die Sitzung am 10.06.2010 empfehlen müsse, aus Gründen der
Dringlichkeit den dort bestehenden Bebauungsplan zu ändern. Die Verwaltung
sollte dafür eine entsprechende Vorlage zur Einleitung dieses Verfahrens
erstellen, um dann auf dieser Grundlage das Vorhaben zurück stellen zu können.
Dann könne im Weiteren zusammen mit dem Rechtsamt geprüft werden, ob dort aus
städtebaulichen Gründen Spielhallen ausgeschlossen werden könnten.
Gesellschaftspolitische Gründe dürften für eine Ablehnung keine Rolle spielen.
Herr Dr. Ramrath spricht als weiteres
städtebauliches Problem die Aktivierung von Gewerbeflächen an, die evtl. durch
derartige unerwünschte Nutzungen blockiert würden. Er frage sich, ob nicht ein
ähnliches Vorgehen wie an der Körnerstraße auch für die Fehrbelliner Straße
gelten könne.
Herr Schädel sagt zu, dass möglicherweise für die
politische Beratung im Juli eine entsprechende Vorlage vorbereitet werden
könne, da eine jetzige Dringlichkeit schwerlich zu begründen sei und das
Vorhaben auch aus anderen Gründen zunächst abgelehnt würde. Er mache jedoch
nochmals darauf aufmerksam, dass Spielhallen/Wettbüros in Kerngebieten nicht
generell ausgeschlossen werden könnten. Die Stadt müsse sich schon outen, wo in
dieser Innenstadt in einem Kerngebiet diese Vorhaben zugelassen werden sollten.
Hierzu sollte auch parallel die Grundsatzvorlage zu Spielhallen weiter
bearbeitet werden, um in einem gemeinsamen Prozess diese Flächen heraus zu arbeiten.
Dies bedinge auch insbesondere die Mitarbeit der betroffenen Bezirksvertretung
Mitte.
Herr Gläser kann sich mit diesem Vorschlag
durchaus einverstanden erklären. Er verweise jedoch auch auf die beabsichtigte Moschee
in unmittelbarer Nähe und das daraus entstehende Spannungsfeld zwischen
Religion und Spielhallen.
Auf Nachfrage von Herrn Romberg erklärt Herr
Schädel, dass wohl derzeit der Trend zu größeren Spielhallen in besser
situierten Bereichen mit einem etwas gehobenen Ambiente für ein gehobeneres Klientel
gehe. Hierdurch sollten gewisse Zielgruppen angesprochen werden.
Auf die Frage von Herrn Sieling nach gestiegener
Kriminalität in diesem Bereich meint Herr Schädel, dass dies wohl nicht der
Fall sei. Es könne aber mit dem Baugesetzbuch nur städtebaulich und nicht
gesellschaftspolitisch agiert werden. In bestimmten Bereichen müssten auch
derartige Nutzungen zugelassen werden.
Herr Erlmann hätte auch gerne eine Klärung
darüber, wie Spielhallen im Vergleich zu Wettbüros zu sehen seien. Dies könne
auch im Rahmen der Weiterbearbeitung und Aktualisierung der Grundsatzvorlage
geschehen.
Herr Dr. Ramrath macht im Anschluss einen
Beschlussvorschlag, der sich im nachfolgenden Beschluss wiederfindet.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
- Der
Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, das Grundkonzept für Spielhallen/Wettbüros
vertiefend zu bearbeiten und zu aktualisieren. Auch soll versucht werden,
die Hagener Verhältnisse mit einem
interkommunalen Vergleich eingehender zu beurteilen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Ratssitzung am 10.06.2010 einen
Dringlichkeitsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423)
– Volmeaue – Teil II, 1. Änderung vorzulegen, damit sich in
diesem Bereich keine weiteren Spielhallen/Wettbüros ansiedeln können.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie der
Bezirksvertretung Mitte über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit
Spielhallen/Wettbüros im Bereich der Fehrbelliner Straße zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
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6
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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