02.11.2004 - 4.8 1. Änderungsverfahren für die BebauungspläneNr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Strähler

 

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Schümer, Herr Tropitz, Herr Stroschein, Herr Löwenstein und für die Verwaltung Herr Strähler und Herr Grothe.

 

Entgegen den Befürchtungen einzelner Bezirkvertreter, dass sich durch das Änderungsverfahren Dienstleistungsunternehmen ansiedeln und sich die Verkehrsdichte erhöht, sichert die Verwaltung zu, dass die Vorschriften für ein Allgemeines Wohngebiet einzuhalten sind. Vorgesehen sind Unternehmen mit Bürotätigkeiten.

Die Denkmalwürdigkeit der eventuell für eine Umnutzung vorgesehenen Gebäude soll im Einzelfall von der Verwaltung geprüft werden.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Bebauungsplanverfahren

 

1.  Nr. 3/68 Teil II Abschnitt B und C - Eppenhausen Nord / Boloh - 1. Änderung

2.      Nr. 1/66  - Eppenhausen-Ost- 2. Nachtrag 1. Änderung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Zu 1.  Der zu ändernde Bereich umfasst die Grundstücke Eppenhauser Str. 135 bis 161.

Zu 2.  Der zu ändernde Bereich umfasst das Gebiet Eppenhauser Str. 136 bis 150 in  einer Grundstückstiefe von ca. 30 m.

 

Der im Sitzungsraum ausgehängte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. In diesem Plan sind die oben beschriebenen Änderungsbereiche eindeutig dargestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 18

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0