02.11.2004 - 4.8 1. Änderungsverfahren für die BebauungspläneNr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.11.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Strähler
An der folgenden Diskussion beteiligen
sich Frau Schümer, Herr Tropitz, Herr Stroschein, Herr Löwenstein und für die
Verwaltung Herr Strähler und Herr Grothe.
Entgegen den Befürchtungen einzelner
Bezirkvertreter, dass sich durch das Änderungsverfahren
Dienstleistungsunternehmen ansiedeln und sich die Verkehrsdichte erhöht,
sichert die Verwaltung zu, dass die Vorschriften für ein Allgemeines Wohngebiet
einzuhalten sind. Vorgesehen sind Unternehmen mit Bürotätigkeiten.
Die Denkmalwürdigkeit der eventuell
für eine Umnutzung vorgesehenen Gebäude soll im Einzelfall von der Verwaltung
geprüft werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einleitung der Bebauungsplanverfahren
1.
Nr. 3/68 Teil II Abschnitt B und C - Eppenhausen Nord / Boloh - 1.
Änderung
2.
Nr. 1/66 -
Eppenhausen-Ost- 2. Nachtrag 1. Änderung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in der z.Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Zu 1.
Der zu ändernde Bereich umfasst die Grundstücke Eppenhauser Str. 135 bis
161.
Zu 2. Der zu ändernde Bereich umfasst das Gebiet Eppenhauser Str. 136 bis 150 in einer Grundstückstiefe von ca. 30 m.
Der im Sitzungsraum ausgehängte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. In diesem Plan sind die oben beschriebenen Änderungsbereiche eindeutig dargestellt.
