26.05.2010 - 5.5 Anfrage Hagen Aktiv-Rundturnhalle in Elsey "Und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 26.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Frau Rachor-Ebinghaus führt aus, dass im Rahmen der Sanierung 2006
lediglich ein
Sonnenschutz auf die 15 Jahre alte Glasbaufassade aufgebracht worden sei.
Auch vor dieser Maßnahme seien kleine Wassereintritte bekannt gewesen. Insofern
bestünden keinerlei Gewährleistungsansprüche. Auch dramatisch geschilderte
große Wassereinbrüche habe es nicht gegeben.
Die Nachfragen von Herrn Leisten, Frau Nigbur-Martini und Herrn Krippner
beantwortet Frau Rachor – Ebinghaus wie folgt:
Es seien 3 verschiedene Sachverständige zu Rate gezogen worden. Darunter
auch ein
unabhängiger ‚Glasfassadenbauer. Im Ergebnis sei die Ursächlichkeit
des Wassereindringens nicht feststellbar, ein Haftungsanspruch daher nicht nachweisbar
. Gutachten und Unterlagen könnten eingesehen werden.
Natürlich werde das Problem weiter beobachtet und nach einer Lösung
gesucht.
Herr Voss teilt mit, dass auch für ihn die Situation nicht
nachvollziehbar sei und die Ursache des Fehlers gerichtlich festzustellen sei.
Frau Rachor-Ebinghaus sieht bei mangelnder Feststellung der Ursache und des
Verursachers auch nicht die Möglichkeit
der gerichtlichen Entscheidung, da ein Beklagter nicht zu benennen sei.
Herr Voss erklärt die Anfrage somit als erledigt . Die Möglichkeit,
weitere Anträge zu stellen, sei gegeben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,6 kB
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