26.05.2010 - 5.5 Anfrage Hagen Aktiv-Rundturnhalle in Elsey "Und...

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Wortprotokoll

Frau Rachor-Ebinghaus führt aus, dass im Rahmen der Sanierung 2006 lediglich ein

Sonnenschutz auf die 15 Jahre alte Glasbaufassade aufgebracht worden sei. Auch vor dieser Maßnahme seien kleine Wassereintritte bekannt gewesen. Insofern bestünden keinerlei Gewährleistungsansprüche. Auch dramatisch geschilderte große Wassereinbrüche habe es nicht gegeben.

 

Die Nachfragen von Herrn Leisten, Frau Nigbur-Martini und Herrn Krippner beantwortet Frau Rachor – Ebinghaus wie folgt:

Es seien 3 verschiedene Sachverständige zu Rate gezogen worden. Darunter auch ein

unabhängiger ‚Glasfassadenbauer. Im Ergebnis sei die Ursächlichkeit des Wassereindringens nicht feststellbar, ein Haftungsanspruch daher nicht nachweisbar . Gutachten und Unterlagen könnten eingesehen werden.

Natürlich werde das Problem weiter beobachtet und nach einer Lösung gesucht.

 

Herr Voss teilt mit, dass auch für ihn die Situation nicht nachvollziehbar sei und die Ursache des Fehlers gerichtlich festzustellen sei.

 

Frau Rachor-Ebinghaus sieht bei mangelnder Feststellung der Ursache und des Verursachers auch nicht die Möglichkeit  der gerichtlichen Entscheidung, da ein Beklagter nicht zu benennen sei.

 

Herr Voss erklärt die Anfrage somit als erledigt . Die Möglichkeit, weitere Anträge zu stellen, sei gegeben.

 

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Anlagen zur Vorlage