26.05.2010 - 4.8 Spielhallen in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 26.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0048/2010 Spielhallen in Hagen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Niggemann erläutert und begründet die Vorlage.
Herr Buschkühl stellt die Frage nach der Fassade der Spielhallen. Die
Fenster seien stets abgedunkelt.
Herr Sondermeyer merkt an, dass Spielhallen bei aller Kritik eine gute Steuereinnahme
seien. Unabhängig davon betreibe mittlerweile jede Tankstelle
Glücksspielautomaten und stelle somit für 24 Stunden eine Glückspieloase dar.
Herr Leisten fragt nach, ob es bei Schließung einer Spielhalle eine Form
des Bestands-
schutzes gebe.
Frau Buddeberg begrüßt die Vorlagen TOP 4.8 bis 4.12. Eine Nachfrage nach
§ 13 Baugesetzbuch bestehe insofern, ob dieser Paragraph sich auch auf andere
Belange beziehe und eine Einspruchs- und Mitwirkungsmöglichkeit nicht mehr bestehe.
Herr Niggemann weist auf die gesetzliche
Zulässigkeit von Spielhallen hin. Mit der Vorlage solle eine
Steuerungsmöglichkeit geschaffen werden.
Bezüglich der Gestaltung der Fenster bestehen relativ wenig
Einflussmöglichkeiten.
Bei Besitzer- oder Konzessionswechsel verbleibe es bei der Nutzungsgenehmigung.
Bei längerem Leerstand würde der Bestandsschutz rechtlich entfallen.
§ 13 schließt ein Beteiligungsverfahren nicht aus. Hier gehe es um die
frühzeitige
erste Planung. Eine Bekanntmachung und vierwöchige Offenlegung der Pläne
folge und und biete somit die Beteiligungsmöglichkeit.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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899,5 kB
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5
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6
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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